Der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags falsch ausgesagt haben. Nun wurde er angeklagt. Scheuer und sein Anwalt zeigen sich über die Vorwürfe sowie den Zeitpunkt irritiert.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erhoben. Es geht um den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Ebenfalls angeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die Bild berichtet.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wird Scheuer nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht (LG) Berlin I angeklagt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits im April 2022 ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer und Schulz eingeleitet. Laut den damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft lagen dem Ermittlungsverfahren mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde. Der ehemalige CSU-Politiker Scheuer hatte schon damals betont, er habe vor dem Untersuchungsausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt.
"Die Entscheidung, nun Anklage zu erheben, ist für mich nicht nachvollziehbar und macht mich betroffen. Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert. Nach einer so langen Zeit der Untersuchung nutzt der Staatsanwalt genau das sogenannte mediale "Sommerloch" für die Anklageerhebung", so Scheuer gegenüber der Bild. Darüber hinaus werde der ehemalige Minister sich selbst nicht weiter äußern, sagte sein Anwalt Daniel Krause gegenüber der dpa.
Anwalt: "Scheuer hat wahrheitsgemäße Aussage gemacht"
Einschlägiger Tatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) ist § 153, die "falsche uneidliche Aussage". Hiernach wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt. Wann eine Aussage "falsch" ist, wird in der Rechtswissenschaft unterschiedlich ausgelegt. Nach wohl herrschender Ansicht ist dies der Fall, wenn die Aussage in objektiver Hinsicht mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt.
Konkret ging es darum, dass Scheuer im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss gesagt hatte, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Manager der eigentlich vorgesehenen Maut-Betreiberfirmen hatten im Ausschuss von einem solchen Angebot an Scheuer berichtet, dieser habe dies abgelehnt.
"Andreas Scheuer hat eine wahrheitsgemäße Aussage zu seiner tatsächlich nicht vorhandenen Erinnerung gemacht", so Krause weiter. Er argumentiert: "Wer keine Erinnerung an einen Vorgang hat, muss und kann sich nur so äußern. Jede andere Äußerung wäre unrichtig." Dass jemand wegen eines einzigen Satzes – "Daran habe ich keine Erinnerung" – angeklagt wird, sei ein in Deutschland einmaliger Vorgang, meint Krause.
Pkw-Maut: Prestigeprojekt der CSU und Millionengrab
Der EuGH hatte die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung – im Juni 2019 als rechtswidrig gestoppt. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst, der die Sache stets anders sah. Bei Markus Lanz sagte er unter dem Gelächter des Publikums einst, er habe eben eine andere Rechtsauffassung als der EuGH. Die Opposition hatte Scheuer schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen. Er habe Verträge zur Pkw-Maut abgeschlossen, noch bevor Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Scheuer hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben. Zwischenzeitlich war diskutiert worden, ob Scheuer möglicherweise in Regress genommen werden könnte. Ende 2023 wurde dann bekannt, dass keine Klage gegen Scheuer erhoben wird.
Scheuer hatte im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er hat inzwischen eine Beratungsfirma gegründet.
Grüne kritisieren Scheuer, CSU schimpft über Staatsanwaltschaft
Von der Grünen-Fraktion im Bundestag kommt Kritik an Scheuer: Als ehemaliger Bundesminister zu behaupten, dass das Verfahren politisch motiviert sei, "ist ein unerhörter Angriff auf unseren Rechtsstaat", empört sich der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Helge Limburg. "Es reiht sich aber leider nahtlos in das aktuelle Verhalten verschiedenster CSU-Politiker ein", fügte er hinzu und verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf ein Berliner Gerichtsurteil zu Grenzkontrollen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisiert die wiederum Anklage gegen den früheren Verkehrsminister. "Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar", sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten. "Die Vorwürfe, um die es geht, wurden bereits in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags umfassend geprüft, und es wurde keine Falschaussage des damaligen Bundesverkehrsministers und seines Staatssekretärs festgestellt. Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren zum gleichen Ergebnis kommen wird."
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) wollte die Anklage gegen Scheuer nicht kommentieren. Auf die Frage, wie er das Vorgehen des früheren Ministers bei der Maut bewerte, sagte Schnieder der dpa: "Das ist aufgearbeitet worden durch den Untersuchungsausschuss. Hier gibt es jetzt offensichtlich strafrechtliche Ermittlungen oder es wird dann ein Verfahren geben. Das wird Gerichtssache." Für das Verkehrsministerium sei die Sache mit dem Schiedsverfahren erledigt.
dpa/jb/LTO-Redaktion
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Uneidliche Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57941 (abgerufen am: 10.02.2026 )
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