Der Prozess rund um die Corona-Maskenaffäre ist noch nicht vorbei. Nach Geständnissen und einer Verständigung hatte das LG München I Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner zu Haftstrafen verurteilt. Jetzt haben beide Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird die Verurteilung der CSU-Politikertochter Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung überprüfen. Tandler und auch ihr ebenfalls verurteilter Geschäftspartner N. haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I von vergangener Woche eingelegt. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten vorausgegangen, Tandler und N. hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt. Am Ende wurde Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Gegen N. verhängte das Landgericht eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Tandler hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro, die für sich genommen rechtlich nicht zu beanstanden sind. Verurteilt wurden beide aber, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommens- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.
Tandler hatte in ihren Schlussworten gesagt, sie würde ihre "Fehler" heute nicht noch einmal machen. Sie könne nur um Entschuldigung bitten. Die Staatsanwaltschaft hatte Tandler allerdings schon zuvor ein überwiegend taktisch motiviertes Geständnis vorgehalten. Dass Tandler und N. trotz ihrer Geständnisse und trotz ihrer Zustimmung zu der Verständigung mit dem Gericht nun Revision gegen ihre Verurteilungen einlegen, mag überraschen. Der Sprecher des Landgerichts betonte allerdings: "Die deutsche Strafprozessordnung sieht vor, dass auch (und gerade) nach einer Verständigung im Strafverfahren Rechtsmittel eingelegt werden können."
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Maskenaffäre geht vor den BGH: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53483 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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