Minderjährige Panflötenspieler wurden dem berühmten Violinisten André Rieu beinahe zum Verhängnis: Weil er mit diesen einige Male bis in die späten Abendstunden auf der Bühne stand, verhängte die Gewerbeaufsicht ein sechsstelliges Bußgeld.
Der niederländische Musiker und Produzent André Rieu muss keine Geldbuße wegen unerlaubter Kinderarbeit bezahlen. Dies hat ein Gericht im niederländischen Roermond am Montag entschieden.
Rieus Produktionsfirma hatte von der zuständigen Gewerbeaufsicht einen Bußgeldbescheid in Höhe von 116.550 Euro erhalten, weil im Sommer 2015 bei sieben Freiluftkonzerten in Maastricht minderjährige Panflötenspieler noch nach 23.00 Uhr auf der Bühne gestanden hatten. Dies ist Jugendlichen unter 18 Jahren in den Niederlanden jedoch verboten.
Rieu war letztlich gerichtlich gegen den Bescheid vorgegangen und argumentierte, für den Auftritt sei nicht er verantwortlich gewesen, sondern ein rumänischer Panflöten-Virtuose. Wie aus der Mitteilung des Gerichts hervorgeht, war den Richtern allerdings schon der Vortrag der Behörde, warum es sich um Kinderarbeit handeln sollte, zu dünn.
dpa/ms/LTO-Redaktion
André Rieu obsiegt in den Niederlanden: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25841 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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