Der wegen Rechtsbeugung angeklagte Familienrichter am AG Weimar hat gegen seine vorläufige Suspendierung wie angekündigt Beschwerde eingelegt. Nun muss der Dienstgerichtshof für Richter den Fall prüfen.
Der wegen Rechtsbeugung angeklagte Familienrichter am Amtsgericht (AG) Weimar hat sich gegen seine vorläufige Suspendierung gewandt. Er legte bei dem mit Disziplinarangelegenheiten befassten Thüringer Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen Beschwerde ein, wie eine Gerichtssprecherin der dpa am Dienstag sagte. Nun müsse der Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht in Jena darüber entscheiden.
Der Amtsrichter hatte 2021 ein umstrittenes Urteil gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen gefasst. Er entschied damals, dass alle Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken tragen müssten und löste damit eine bundesweite Diskussion aus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Juristen vor, als Familienrichter dabei willkürlich seine Zuständigkeit angenommen zu haben. Sie erhob Anklage gegen ihn. Anfang September 2022 hat das Landgericht (LG) Erfurt die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Für das Strafverfahren gegen den Juristen ist bislang noch kein Verhandlungstermin am LG Erfurt anberaumt worden.
dpa/tap/LTO-Redaktion
Fall für den Dienstgerichtshof: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51004 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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