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AG München: Pro­zess um "Hängt die Grünen"-Pla­kate hat begonnen

25.10.2022

Die beiden Angeklagten warten auf den Beginnn im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei «Der III Weg».

Die beiden Angeklagten warten auf den Beginnn des Prozesses. Foto: picture alliance/dpa | Angelika Warmuth

Am Dienstag hat der Prozess wegen verbreiteter Wahlplakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen" begonnen. Bei den zwei angeklagten Männern handelt es sich um Mitglieder der rechtsextremen Splittergruppe "Der III. Weg".

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Im Prozess um die Wahlplakate der rechtsextremen Gruppe "Der III. Weg" mit dem Slogan "Hängt die Grünen" müssen sich ab Dienstag zwei Angeklagte wegen der öffentlichen Aufforderung zu Strataten und Volksverhetzung verantworten. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht (AG) München.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 65 und 42 Jahre alten Männern vor, für mehr als 25 Plakate verantwortlich zu sein, die während des Bundestagswahlkampfes im September 2021 in München sowie Cham und Roding in der Oberpfalz aufgehängt worden waren. Eines davon hing in Sichtweite des Stadtbüros der Grünen in München. 

Die zwei szenebekannten Männer wollten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei "Der III. Weg" und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Er soll auch die Anbringung der Plakate an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Der 42-Jährige war der Anklage zufolge stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern.

Der Vorfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das sei keine freie Meinungsäußerung mehr, sagte ein Zeuge, der selbst Mitglied der Grünen ist. Er hatte eines der Plakate im September 2021 in München entdeckt und die Polizei alamiert. Der Spruch habe ihn betroffen gemacht. Ähnliches berichtete der Vorsitzende der Münchner Grünen, Joel Keilhauer. Er sei von Parteimitgliedern auf die Plakate aufmerksam gemacht worden, die sich von ihnen bedroht gefühlt hätten. 

Das Landgericht München I hatte der rechtsextremen Partei bereits im September 2021 per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden (Beschl. v. 17.09.2021, Az. 25 0 12449/21).

pab/dpa/LTO-Redaktion

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AG München: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49984 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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