Druckversion
Donnerstag, 19.02.2026, 07:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ampel-regierung-bundesjustizminister-buschmann-ueberpruefung-wiederaufnahme-gesetz-stpo-reform
Fenster schließen
Artikel drucken
47167

Wie­der­auf­nahme von Mordverfahren: Wird die ums­trit­tene StPO-Reform kor­ri­giert?

11.01.2022

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, gibt im BMJ ein Statement ab. Berlin, 09.12.2021

Bundesjustizminister Buschmann möchte die StPO-Reform prüfen. Foto: picture alliance / photothek | Thomas Trutschel

Bereits Bundespräsident Steinmeier beschäftigte sich recht lange mit der verfassungsrechtlichen Prüfung der umstrittenen StPO-Reform. Ob die Ampel-Regierung an der erleichterten Wiederaufnahmemöglichkeit festhalten wird, ist nun fraglich.

Anzeige

Eine der letzten Reformen der Regierungskoalition von Union und SPD könnte womöglich demnächst rückgängig gemacht werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann plädiert jedenfalls dafür, die Erleichterung der Wiederaufnahme abgeschlossener Strafverfahren bei Mord und Kriegsverbrechen zumindest noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Der FDP-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Meine Auffassung als Abgeordneter und als Rechtspolitiker ist, dass dieses Gesetz ein erhebliches Problem darstellt und man sich schon die Frage stellen muss, ob hier nicht sogar die Verfassung verletzt ist. Ich persönlich halte es für richtig, dass wir uns die Frage noch mal vornehmen."

Durch die von Union und SPD beschlossene Reform wird es möglich, Verfahren zu schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erneut aufzurollen. Und zwar auch dann, wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten. Voraussetzung ist, dass es neue Beweismittel gibt und dadurch eine Verurteilung des oder der Freigesprochenen wahrscheinlich ist. Neue belastende Informationen können etwa durch neue Untersuchungsmethoden und Fortschritte in der digitalen Forensik zutage treten. Vor allem die verbesserte Technik der DNA-Analyse bietet hier zusätzliche Möglichkeiten.

Das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung trat erst vor wenigen Tagen in Kraft. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat es kurz vor Weihnachten nach einer außergewöhnlich langen verfassungsrechtlichen Überprüfung ausgefertigt. Zugleich regte er wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an, "das Gesetz einer erneuten parlamentarischen Prüfung und Beratung zu unterziehen".

Knackpunkt: "Ne bis in idem"

Dreh- und Angelpunkt der verfassungsrechtlichen Prüfung des Bundespräsidialamts war zum einen das Rückwirkungsverbot und zum anderen Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz (GG) und das darin verankerte Verbot der Doppelbestrafung ("ne bis in idem"). Danach darf niemand wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. Etlichen Jurist:innen bereitet die Reform wegen eines möglichen Verstoßes gegen dieses Prinzips Bauchschmerzen. Unter anderem der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte vor einem Verfassungsbruch gewarnt: "Das Vorhaben verstößt gegen Art. 103 Abs. 3 GG, der nach allgemeiner Auffassung auch die Doppelverfolgung nach einem Freispruch verbietet", sagt der renommierte Strafverteidiger Stefan Conen, der Mitglied des Strafrechtsausschusses des DAV ist. Im Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit habe sich das GG, so Conen, "eindeutig für die Rechtskraft entschieden".

Diese Ansicht teilt nun offenbar auch der Bundesjustizminister: Ohne den Grundsatz "ne bis in idem" stünde jeder Freispruch unter Vorbehalt, kritisierte Buschmann. Ein Zweck des bewährten Prinzips sei es zudem, die Staatsanwaltschaften dazu anzuhalten, einen Fall umfassend aufzuklären und sich sehr genau zu überlegen, wann sie Anklage erheben. Denn das sollten Staatsanwälte eben nur dann tun, wenn sie "überzeugt sind, dass sie genügend Beweismittel gesammelt haben, um zu einer Verurteilung zu kommen".

Natürlich führten die DNA-Analyse und andere Technologiesprünge zu neuen Erkenntnissen in alten Fällen, räumt der Justizminister ein. Zugleich verliere der Angeklagte jedoch Verteidigungsmöglichkeiten dagegen. "Denn je länger die Sache zurückliegt, desto schwächer werden bestimmte Entlastungsbeweise", etwa Zeugenaussagen.

Bereits BMJV unter GroKo hatte Bedenken

Wer an "ne bis in idem" rütteln wolle, müsse besser eine Verfassungsänderung vorschlagen, sagt Buschmann. Er selbst glaube allerdings nicht, dass es Sinn habe, das Grundgesetz in diesem Punkt zu ändern. Schon unter seiner Vorgängerin Christine Lambrecht (SPD) habe das Bundesjustizministerium Bedenken gegen die von den Fraktionen vorangetriebene Reform geltend gemacht. Trotzdem sei das Vorhaben "am Ende der Legislaturperiode quasi in letzter Minute durchgedrückt worden". Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz ist überzeugt, "dass die Ampel-Koalition einen Weg finden muss, sich mit den verfassungsrechtlichen Problemen, die ja auch der Bundespräsident diesem Gesetz attestiert hat, auseinanderzusetzen".

Dass die Reform rückabgewickelt werden könnte, hatten einige ihrer Väter und Mütter wohl schon befürchtet. Kurz nachdem das Gesetz mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten die letzte Hürde genommen nahm, erklärte Andrea Lindholz (CSU): "Wir erwarten, dass die Regierungskoalition, von der jedenfalls die SPD das aktuelle Gesetz mitgetragen und verabschiedet hat, nicht hinter diesen nun endlich erreichten Zustand zurückgeht." Für Angehörige, "die bislang neben freigesprochenen Angeklagten leben mussten, obwohl nachträgliche Beweise deutlich für ihre Täterschaft sprachen", sei diese Reform "eine späte, aber überfällige Gerechtigkeit".

Dirk Wiese, im SPD-Fraktionsvorstand unter anderem verantwortlich für Rechtspolitik, sagt, man nehme die vom Bundespräsidenten geäußerten Zweifel ernst und werde "zeitnah das Gespräch mit Fachleuten suchen, um auf die rechtlichen Hinweise in angemessener Form einzugehen". Dennoch betont er, "dass ich die Reform für richtig gehalten habe und auch heute noch halte".

ECCHR begrüßt erneute Prüfung

In der Diskussion über die Reform war es vor allem um Mordprozesse gegangen, die mit Freisprüchen endeten, weil den Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Die Wiederaufnahme kann jedoch auch andere Fälle betreffen, etwa im Ausland.

Der Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Andreas Schüller, sagt: "Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld: Denn auf der einen Seite kann es durchaus sein, dass bei Fällen, in denen es um Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht, nach Jahren noch Beweismittel auftauchen, etwa weil man nach dem Sturz einer Regierung plötzlich Zugang zu staatlichen Archiven hat. Auf der anderen Seite ist das Verbot der Mehrfachverfolgung ein wichtiger Verfassungsgrundsatz, der nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden sollte." Auch er kommt zu dem Schluss: "Ich finde es wichtig, dass diese Reform verfassungsrechtlich noch einmal geprüft wird."

Anne-Beatrice Clasmann/dpa/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Wie­der­auf­nahme von Mordverfahren: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47167 (abgerufen am: 19.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Öffentliches Recht
    • Bundesjustizministerium
    • Rückwirkung
    • Straftaten
    • Strafverfahren
    • Verfassung
    • Wiederaufnahme
Die Angeklagten mit ihren Anwälten im Gerichtssaal 18.02.2026
Rechtsextremismus

LG Dortmund stellt vorläufig ein:

"Combat 18"-Pro­zess endet mit Geld­auflage

25 Prozesstage lang saßen vier Rechtsextreme auf der Anklagebank. Sie sollen die verbotene rechtsextremistische Organisation "Combat 18" weiterbetrieben haben. Nun stellte das LG Dortmund das Verfahren gegen Geldauflage vorläufig ein. 

Artikel lesen
Ausgaben der Strafprozessordnung (StPO, l-r), Jugendgerichtsgesetz (JGG), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) stehen auf einer Richterbank in einem Sitzungssaal im Strafjustizgebäude. 12.02.2026
Strafverfahren

Mehr als eine Million offene Strafverfahren:

Straf­justiz vor dem Kol­laps?

Laut Richterbund haben die unerledigten Strafverfahren in Deutschland eine Rekordzahl erreicht. Die Gerichte seien überlastet – gelegentlich mit fatalen Folgen. Die Gewerkschaft der Polizei spricht von einer "dramatischen Situation".

Artikel lesen
Ein Gang mit zwei offenen Gefängniszellen 11.02.2026
Sexueller Missbrauch

"Gravierende, der Justiz zuzurechnende Verfahrensverzögerung":

Ver­ur­teilter Ver­ge­wal­tiger aus Unter­su­chungs­haft ent­lassen

Im Juni 2025 wurde ein Mann unter anderem wegen Vergewaltigung zu langjähriger Haft verurteilt. Der Richter verfasste aber bis heute kein Verhandlungsprotokoll. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, so das Kammergericht.

Artikel lesen
Unterstützer der Klimabewegeung protestieren vor de Brandenburger Tor mit einem Banner auf dem steht: "Klimakatastrophe zulassen = kriminell" 10.02.2026
Klimaproteste

LG Potsdam lässt Anklage zu:

Ist die Letzte Gene­ra­tion eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung?

Aktionen gegen die Ölraffinerie PCK, den Flughafen BER und ein Gemälde von Monet: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft waren das Attacken einer kriminellen Vereinigung. Ob das juristisch zutreffend ist? Jetzt ist das LG Potsdam am Zug.

Artikel lesen
Ein Versammlungsteilnehmer in Polen hält ein kleines Plakat hoch, auf dem steht: "From the River to the Sea." 10.02.2026
Antisemitismus

Verfassungsbeschwerde anhängig:

Erstes Ober­lan­des­ge­richt hält "From the River to the Sea” für strafbar

Noch immer herrscht Ungewissheit: Ist "From the River to the Sea" eine strafbare Hamas-Parole? Das hat nun erstmals ein OLG bejaht, ein weiteres neigt dazu. Derweil gehen die Blicke nach Karlsruhe – sowohl zum BGH als auch zum BVerfG. 

Artikel lesen
Alexander Dobrindt Bundesminister des Innern bei der Bundespressekanferenz mit dem Thema Vorstellung der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland 10.02.2026
Gewaltschutz

Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen:

Sexu­elle Über­griffe werden kaum ange­zeigt

Eine neue Studie zeigt: Jeder zweite Mensch in Deutschland erfährt in der Kindheit Gewalt – egal ob Mann oder Frau. Später bleiben zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen unsichtbar, weil Betroffene sie nur selten zur Anzeige bringen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Networking-Trainingsabend: Strategisch neue Kontakte knüpfen

19.02.2026

Logo von Hengeler Mueller
Ladies Dinner@hengeler

06.03.2026, Düsseldorf

Data Import and Export Control: The (Future) Regulation of Global Data Flows

19.02.2026, Bonn

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Zollrecht

19.02.2026

§ 15 FAO - Aktuelles Insolvenzanfechtungsrecht

19.02.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH