Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden zugelassen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Vater des 17 Jahre alten Täters einen Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last.
Zu der von Hinterbliebenen und Angehörigen der Opfer des Amoklaufs geforderten Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung kam es damit nicht.
Der jugendliche Täter hatte im März vergangenen Jahres mit der Pistole seines Vaters an seiner ehemaligen Schule 15 Menschen und sich selbst erschossen.
Amoklauf von Winnenden: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/481 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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