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Dash-Button von Amazon: Ver­brau­cher­zen­trale NRW will vor Gericht ziehen

15.09.2016

Dash-Button von Amazon

Foto: Amazon.de

Der Kaufknopf des Branchenprimus erfüllt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht die gesetzlichen Informationspflichten für Kunden. Auf eine Abmahnung reagierte Amazon nicht - weshalb man sich nun wohl vor Gericht trifft.

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Die Verbraucherzentrale NRW hat am Donnerstag angekündigt, gegen Amazon vor Gericht ziehen zu wollen. Grund ist der neu eingeführte Dash-Button, mit dem Kunden Produkte des täglichen Bedarfs per einmaligen Knopfdruck bestellen können.

Die Umsetzung verstoße aber gegen wesentliche Informationspflichten, weshalb die Verbraucherzentrale Amazon bereits vergeblich abgemahnt habe, wie sie mitteilt. Kritisch wird gesehen, dass durch Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst, hierauf aber nicht explizit hingewiesen werde. Im elektronischen Geschäftsverkehr sei dies aber gesetzlich vorgeschrieben.

Auch andere wichtige Informationen müssten unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden, wie etwa der Gesamtpreis und die wesentlichen Eigenschaften des Produkts. Diese würden allerdings erst nach Drücken des Buttons zur App gesendet, wo sie dann eingesehen werden könnten. Das halten die Verbraucherschützer jedoch für zu spät. Dies sei auch deshalb bedenklich, weil sich Amazon in den entsprechenden Nutzungsbedingungen vorbehalte, Preise und Versandkosten zu ändern. Diese würden Kunden jedoch erst bei Steigerungen um mehr als zehn Prozent gesondert in der Amazon-App mitgeteilt. Zudem behalte sich Amazon vor, statt des vorgesehenen Produkts Ersatzartikel zu versenden.

Amazon sei nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, teilte die Zentrale mit. Daher habe man sich nun entschlossen, die Kritikpunkte gerichtlich klären zu lassen.

una/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Dash-Button von Amazon: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20598 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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