Kassationsgerichtshof begründet Wiederaufnahme: Verfahren gegen Amanda Knox geht weiter

20.06.2013

Erst Verurteilung, dann Freispruch und nun Wiederaufnahme des Verfahrens. Der oberste römische Kassationsgerichtshof hat seine Gründe für die Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils vorgelegt, und übt harsche Kritik an den Berufungsrichtern.

Die Geschichte um Amanda Knox will kein Ende nehmen. Die 25-jährige Amerikanerin, die von den Medien als "Engel mit den Eisaugen" tituliert wird, war zusammen mit ihrem damaligen Freund Raffaele Sollecito Ende 2007 wegen des Mordes an Meredith Kercher angeklagt worden. Beide wurden am 04. Dezember 2009 für schuldig befunden, von der Berufungsinstanz jedoch am 03. Oktober 2011 freigesprochen. Dieses Urteil wiederum hat Roms oberster Kassationsgerichtshof am 26. März dieses Jahres aufgehoben, und am Dienstag die Gründe seiner Entscheidung vorgelegt.

Darin kritisiert er die Berufungsinstanz scharf. Der Freispruch enthalte "Unzulänglichkeiten, Widersprüche und Logikmängel" und die Bewertung der Fakten sei stellenweise "völlig inadäquat", heißt es in dem 74-seitigen Dokument laut einem Bericht der USA Today. So habe sich die Vorinstanz nicht hinreichend mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass Kercher bei außer Kontrolle geratenem Gruppensex ums Leben gekommen sein könnte. Weiter habe das Gericht Knox' ursprünglicher schriftlicher Aussage gegenüber der Polizei, wonach sie in der Küche gestanden und sich die Ohren zugehalten habe, um Kerchers Schreie nicht zu hören, nicht genug Bedeutung beigemessen. Auch spreche vieles dafür, dass der von Knox und Sollecito behauptete Wohnungseinbruch in Wahrheit von diesen selbst verübt worden sei.

Das Verfahren wird nun am Berufungsgericht von Florenz weitergeführt werden, ein Termin ist noch nicht angesetzt. Der Ausgang dürfte allerdings eher theoretischer Natur bleiben, da Knox seit ihrer Haftentlassung 2011 in den USA lebt. Dort hat sie inzwischen ein erfolgreiches Buch über ihre Erlebnisse der letzten Jahre veröffentlicht und genießt starke gesellschaftliche Unterstützung; eine Auslieferung gilt als äußerst unwahrscheinlich.

cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kassationsgerichtshof begründet Wiederaufnahme: Verfahren gegen Amanda Knox geht weiter . In: Legal Tribune Online, 20.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8977/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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