Gesetz zur Beschneidung minderjähriger Jungen: Alternativ-Entwurf aus der Opposition

13.11.2012

Frauen der Oppositionsfraktionen haben einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass die Jungen das 14. Lebensjahr vollendet haben müssen, bevor eine Beschneidung zulässig ist. Darüber hinaus sollen Beschneidungen generell nur von einer Ärzten mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen dürfen.

Marlene Rupprecht (SPD), Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) stellten am Montag in Berlin ihren Gesetzentwurf vor. Die Politikerinnen begründeten ihre Alternative zum Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung damit, "dass ein derart schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung vorgenommen werden darf". Dies wiederum setze die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des betroffenen Kindes voraus und damit ein Mindestalter von 14 Jahren.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nahm bereits Anfang November die erste Hürde im Bundesrat. Einwendungen gegen die Regelung fanden dort keine Mehrheit. Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Das Kindeswohl darf durch den Eingriff zudem nicht gefährdet sein. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetz zur Beschneidung minderjähriger Jungen: Alternativ-Entwurf aus der Opposition . In: Legal Tribune Online, 13.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7526/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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