Seit 2013 kämpft ein bayerischer Polizist für sein "Aloha"-Tattoo. Nach einem Verfahren durch die Instanzen bis zum BVerfG gibt es nun doch eine Genehmigung des Innenministeriums.
Nach jahrelangem Rechtsstreit darf sich ein bayerischer Polizist nun ein Tattoo mit dem Schriftzug "Aloha" stechen lassen. Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den "konkreten Einzelfall" erteilt worden, teilte das Innenministerium in München am Freitag auf Anfrage mit und bestätigte eine Meldung des Spiegel. Bedingung sei allerdings, dass der Mann die Tätowierung im Dienst so verdeckt, dass sie nicht zu sehen ist.
Wie die bayerische Polizei allgemein künftig mit Tattoos bei Beamtinnen und Beamten umgehen will, ist aber noch nicht geregelt. Die Regelungen befänden sich derzeit in der "Fortschreibung", hieß es aus dem Ministerium: "Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, können wir hierzu noch keine weitergehende Auskunft geben."
Der Polizist hatte 2013 beim Polizeipräsidium Mittelfranken erfolglos eine Genehmigung für das Tattoo beantragt, danach befassten sich verschiedene Gerichte mit dem Thema. Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig 2020 hatte er zu dem geplanten Tattoo auf dem Unterarm erklärt, dass es ihn an seine Flitterwoche auf Hawaii erinnern solle. "Das gefällt mir halt." Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei. Das BVerwG hatte damals entschieden, dass das Tattoo nicht mit dem bayerischen Beamtengesetz vereinbar ist. Zuletzt hatte Mitte 2022 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedoch entschieden, dass der Fall noch einmal geprüft werden muss.
"Natürlich freue ich mich", sagte der Polizist dem "Spiegel". Allerdings sei es sein Ziel gewesen, das Tattoo offen zu tragen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Nach jahrelangem Rechtsstreit: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50676 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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