Prozessauftakt gegen Ex-Vorstände: Wurde die Insol­venz von Alno jah­re­lang ver­sch­leppt?

13.01.2025

Der Küchenhersteller Alno meldete 2017 Insolvenz an. Jetzt, fast acht Jahre später, müssen sich zwei Ex-Vorstände vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die zentrale Frage: Ab wann war Alno wirklich zahlungsunfähig?

Die Pleite des Küchenherstellers Alno sorgte einst für bundesweite Schlagzeilen. Jahre später hat am Landgericht Stuttgart der Prozess gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder begonnen. Schnell wird hier am ersten Verhandlungstag klar: Der Prozess dürfte sich ziehen und kompliziert werden.

Allein um die Anklage vorzulesen, braucht die Staatsanwaltschaft über eine Stunde. Insgesamt listet sie 56 einzelne Taten auf, welche die Angeklagten begangen haben sollen. Es geht um Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue. 

Die beiden Ex-Vorstände lauschen der Anklage nahezu regungslos. Der frühere Vorstandsvorsitzende M. Müller, 78 Jahre alt, blaues Hemd, dunkelblauer Anzug und Einstecktuch, nach vorne gebeugt. Und die ehemalige Finanzchefin I. Demirtas, 57, dunkelblauer Anzug, Brille mit breitem Gestell, den Rücken durchgestreckt.

Das Gericht hat 28 Fortsetzungstermine bis in den September hinein angesetzt. Ein weiterer Angeklagter muss sich zudem wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue verantworten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft neun Personen angeklagt. Gegen sechs von ihnen wurde das Verfahren inzwischen eingestellt.

Ab wann war Alno zahlungsunfähig?

Eine der zentralen Fragen im Laufe des Prozesses wird sein, ab wann die Alno AG zahlungsunfähig war. Das einstige Traditionsunternehmen mit Sitz im schwäbischen Pfullendorf und Tochterfirmen hatten im Sommer 2017 Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings nach ihren Ermittlungen davon aus, dass das Alno schon früher zahlungsunfähig war. Laut der Anklage nämlich spätestens Ende 2013. Trotzdem hätten Müller und Demirtas keinen Insolvenzantrag gestellt.

Ein Investor hatte im Zuge des Insolvenzverfahrens anschließend wesentliche Teile von Alno übernommen. Die Küchenproduktion wurde noch eine Weile weitergeführt. Doch auch dieses Unternehmen ging schließlich in die Insolvenz.

Bei dem Vorwurf der Untreue geht es zum einen darum, dass die beiden Ex-Vorstände Zahlungen für Risikoprämien an ausländische Firmen veranlasst haben sollen, in welche einer der beiden involviert gewesen sein soll. Zum anderen geht es um Sonderbonuszahlungen. Beim Kreditbetrug zulasten eines Investors wirft die Staatsanwaltschaft den Ex-Vorständen vor, diesen nicht korrekt über die finanzielle Situation des Unternehmens informiert zu haben.

Verteidiger kritisieren die Staatsanwaltschaft 

Die Verteidiger der beiden Ex-Vorstände nutzten den Prozessauftakt, um in Eröffnungserklärungen die aus ihrer Sicht durch die Staatsanwaltschaft verzerrte Darstellung ihrer Mandanten zu korrigieren. Das gezeichnete Bild von einem Menschen, der ein kriselndes Unternehmen zu seinen eigenen Vorteilen ausgewrungen und eigenen Unternehmen Geld zugeschustert habe, sei schlicht unzutreffend, sagte der Anwalt des Ex-Vorstands. Der Mann habe sich keinesfalls bereichert. Im Gegenteil: Er habe nahezu alles verloren, was er sich wirtschaftlich aufgebaut habe.

Der Anwalt der ehemaligen Vorständin sprach von einem sehr einseitigen Bild. Er kritisierte, dass seitens der Kammer kein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen eingeholt wurde. Ein solches hätten die beiden Angeklagten selbst beauftragt. Aus diesem gehe hervor, dass die Alno AG im betrachteten Zeitraum zahlungsfähig war. Die Verteidiger kündigten an, dass sich die beiden Ex-Vorstände ausführlich zu den Vorwürfen äußern werden. 

dpa/lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozessauftakt gegen Ex-Vorstände: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56320 (abgerufen am: 11.02.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen