Zumindest an einer Front hat Alice Schwarzer wieder Ruhe: Die Stadt Köln hat ihren Streit mit der Frauenrechtlerin um die gewerbliche Nutzung des Frauenmediaturms beigelegt. Zwar sei die Vermietung eines Gewölberaums nicht zulässig gewesen, doch da dies nur in sehr begrenztem Umfang geschehen sei, sehe man von einer Ahndung ab, sagte Stadtsprecherin Inge Schürmann am Donnerstag.
In dem mittelalterlichen Turm am Rheinufer sind ein Archiv zur Geschichte der Frauenbewegung und die Redaktion der feministischen Zeitschrift Emma untergebracht. Die Stadt Köln hatte den im Krieg stark zerstörten Festungsturm Ende der 80er Jahre wieder aufgebaut und an eine von Alice Schwarzer geführte Stiftung verpachtet. Bedingung war, dass der Turm nicht gewerblich genutzt werden dürfe.
Nach Angaben einer Sprecherin von Alice Schwarzer war der Turm bisher nur einmal für 100 Euro vermietet worden. Die 71 Jahre alte Schwarzer steht seit knapp zwei Wochen in der Kritik, weil bekannt geworden war, dass sie über viele Jahre ein Schweizer Konto vor den deutschen Steuerbehörden verheimlicht hatte.
dpa/age/LTO-Redaktion
Gewerbliche Nutzung des Frauenmediaturms: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10996 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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