Nach seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe hält Alfons Schuhbeck an der Revision fest. Der Promikoch lässt seine Interessen aber nicht mehr von den bisherigen Verteidigern vertreten.
Der wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilte Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck lässt sich künftig nicht mehr von den beiden Rechtsanwälten Dr. Markus Gotzens und Sascha König vertreten.
Die bisherigen Verteidiger des 73-jährigen hätten “das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet und sind insoweit nicht mehr für Herrn Schuhbeck tätig”, teilte Schuhbecks Sprecher Peter Dietlmaier am Freitag mit. Schuhbeck habe entschieden, “dass die Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27.11.2022 fortgesetzt werden soll”.
Schuhbeck hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt und in diesem Zusammenhang angekündigt, diese gegebenenfalls zurückzunehmen, sobald er die schriftliche Urteilsbegründung geprüft habe. Am Freitag lief nach Gerichtsangaben die Frist für die Begründung der Revision ab.
Neuer Verteidiger ist nach Angaben Dietlmaiers Ali B. Norouzi aus Berlin. “Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen”, hieß es in der Mitteilung.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Revision gegen Urteil des LG München I: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50747 (abgerufen am: 02.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag