Eigentlich war der Starkoch zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem die Frist für seine Haftunterbrechung ausgelaufen ist, muss er trotzdem noch nicht ins Gefängnis. Der Grund: sein kritischer Gesundheitszustand.
Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck muss seine Haft vorerst nicht antreten. Der Vollzug seiner Haftstrafe war aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen worden, die Frist dafür lief am Montag allerdings ab. Da jedoch noch nicht abschließend geklärt ist, ob der an Krebs erkrankte 76-Jährige auch im Gefängnis ordnungsgemäß behandelt werden kann, bleibt die Haft nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I unterbrochen. Derzeit wird Schuhbeck in einem externen Krankenhaus unter Aufsicht von Justizvollzugsbeamten behandelt.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Juliane Grotz, teilte mit, dass derzeit geprüft werde, ob und gegebenenfalls wie die medizinische Behandlung von Herrn Schuhbeck in der Haft fortgesetzt werden könne. Bis zum Abschluss dieser Prüfung müsse sich der Verurteilte nicht zum weiteren Vollzug der Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) einfinden.
Staatsanwaltschaft prüft Versorgung im Gefängnis
Die rechtliche Grundlage für die Haftunterbrechung ist § 455 Strafprozessordnung (StPO). Danach kann die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unterbrechen, wenn wegen einer Krankheit von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten ausgeht oder der Verurteilte sonst wie schwer erkrankt. Eine Strafunterbrechung ist auch in diesem Fall nur dann möglich, wenn sich die Erkrankung nicht in einer Strafanstalt oder einem Anstaltskrankenhaus erkennen oder behandeln lässt. Ist der Gefangene wieder gesund, wird der Strafvollzug fortgesetzt.
Die Haftunfähigkeitsprüfung nimmt die Staatsanwaltschaft vor. Dabei werden unter anderem der Gesundheitszustand, die Lebenserwartung, die Gefährlichkeit des Gefangenen und ärztliche Gutachten berücksichtigt.
Geständnis: "Das wird mich für den Rest meines Lebens begleiten"
Das Landgericht München I hatte im Juli eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen Schuhbeck verhängt. In das Strafmaß wurde auch eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung einbezogen. Schuhbecks Firmen hatten einen riesigen Schuldenberg hinterlassen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig fordern Gläubiger insgesamt 27 Millionen Euro.
Schuhbeck hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt und sich im Prozess bei "allen, die durch mich Probleme erfahren haben", entschuldigt. Er betonte: "Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid."
dpa/pz/LTO-Redaktion
Kein Gefängnis trotz Ablauf der Haftunterbrechung: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58149 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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