Der Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte als Boss der Airline die Millionen-Klage gegen die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH noch selbst angestrengt. Jetzt einigte man sich außergerichtlich. Für die geplatzte Eröffnung vor zwei Jahren bekommt Air Berlin nur eine geringe Entschädigung.
Air Berlin und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH einigten sich nach dpa-Informationen darauf, dass der Flughafenbetreiber seinem wichtigsten Kunden weniger als zwei Millionen Euro überweist. Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft lässt ihre Schadenersatzklage fallen, wie die Sprecherin des Landgerichts (LG) Potsdam am Dienstag sagte.
Der für Mittwoch geplante Prozesstermin wurde aufgehoben. Die Unternehmen teilten lediglich mit, dass sie sich am Montag außergerichtlich geeinigt hätten. "Über Einzelheiten der Einigung haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart." Air Berlin hatte in der Klage 48 Millionen Euro Schadenersatz verlangt. In der ersten Verhandlung hatte die Kammer allerdings bezweifelt, dass es einen Vertrag zwischen Air Berlin und der Flughafengesellschaft gegeben habe und auf einen außergerichtlichen Vergleich gedrungen.
Auch Lufthansa und Deutsche Bahn wollen Geld
Die Eröffnung des neuen Flughafens war im Mai 2012 nur vier Wochen vor dem geplanten Termin abgesagt worden. Die Airline machte in dem Prozess Verluste geltend, weil sie den Flughafen Tegel nach wie vor nicht als Drehkreuz für Fernverbindungen nutzen könne. Das Gericht erklärte dagegen, die Fluggesellschaft könne allenfalls einen Vertrauensschaden reklamieren. Dies betreffe aber nur einzelne Positionen wie Mieten für Büros oder Umbuchungskosten.
Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte das Verfahren in seiner Zeit als Chef von Air Berlin noch selbst angestrengt. Der Ausgang des Prozesses war mit Spannung erwartet worden, weil noch weitere Firmen Schadensersatz geltend machen könnten. So listet die Lufthansa ihre Schäden monatlich auf und auch der Bahn entstehen Kosten für die Instandhaltung des Eisenbahntunnels zum Airport. Die beiden Unternehmen wollten aber erst nach der tatsächlichen Eröffnung des Hauptstadtflughafens über Schadensersatzforderungen verhandeln.
dpa/una/LTO-Redaktion
Mehdorn doch nicht gegen Mehdorn: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12164 (abgerufen am: 13.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag