Erstmals in Deutschland: Muslimische Vereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt

14.06.2013

Das Land Hessen hat der muslimischen Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Damit ist sie bisher die einzige in Deutschland ansässige muslimische Religionsgemeinschaft mit dem gleichen Rechtsstatus wie die christlichen Kirchen.

Durch die Entscheidung des hessischen Kultusministeriums ist die Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) in der Lage, Steuern zu erheben und Friedhöfe zu errichten. Ersteres habe man in absehbarer Zukunft allerdings nicht vor, äußerte Abdullah Uwe Wagishauser, Vorsitzender der Gemeinde in Deutschland, gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Die AMJ ist nach eigenen Angaben die weltweit größte Reformbewegung innerhalb des Islam mit mehreren Dutzend Millionen Anhängern. Sie bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und einer zeitgemäßen Auslegung der Glaubenslehre des Islam.

Viele muslimische Gemeinden kämpfen seit Jahren um ihre Anerkennung in Deutschland.

age/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

Erstmals in Deutschland: Muslimische Vereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt . In: Legal Tribune Online, 14.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8928/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen