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"Scharia-Polizei" in Wuppertal: Anklage wegen Ver­stoßes gegen VersG

01.09.2015

"Sharia-Police"

Screenshot: youtube.de

Der bekennende Islamist Sven L. soll sich für die Aktion der "Scharia-Polizei" in Wuppertal vor Gericht verantworten. Gegen ihn und acht weitere Beschuldigte aus der Islamisten-Szene wurde nun Anklage erhoben.

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Gegen den bekennenden Islamisten Sven L. ist in Wuppertal als mutmaßlicher Rädelsführer der "Scharia-Polizei" Anklage erhoben worden. Das teilten die Wuppertaler Staatsanwaltschaft und das dortige Amtsgericht am Dienstag mit. Dem 34-Jährigen werden Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (VersG) vorgeworfen. Er gilt als einer der führenden Köpfe der islamistischen Szene in Deutschland.

Insgesamt wurde Anklage gegen neun Männer im Alter von 24 bis 34 Jahren erhoben. Acht von ihnen sollen gegen das Uniformverbot bei Demonstrationen verstoßen haben, weil sie bei einer unangemeldeten Versammlung Westen mit der Aufschrift "Shariah Police" getragen hätten. Die Scharia ist das religiöse Gesetz des Islam. Ein 26-Jähriger ist lediglich wegen Beihilfe angeklagt.

Verstöße gegen das Uniformverbot können laut § 28 VersG mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden. In einem Internet-Video hatte sich Salafistenprediger L. als einer der Hintermänner der Aktion zu erkennen gegeben. Später hatte er gesagt, die Aktion sei "vielleicht ein Fehler" gewesen. Das Amtsgericht (AG) Wuppertal muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Selbsternannte Sittenwächter in Wuppertal

Im vergangenen Jahr waren Islamisten wie selbst ernannte Sittenwächter durch die Straßen Wuppertals patrouilliert. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Er wurde von den Salafisten selbst gefilmt und im Internet verbreitet.

Die Islamisten erhoben mit gelben Verbotshinweisen den Anspruch auf eine "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone). Darauf sind Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten, wie sie in streng islamischen Staaten gelten: Kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Die Bundes- und die NRW-Landesregierung hatte gegen die Umtriebe Stellung bezogen. Auch der Zentralrat der Muslime hatte die Aktion der Islamisten scharf kritisiert.

Die Stadt Mönchengladbach hat bereits im Januar 2014 den Pass des mutmaßlichen Rädelsführers der "Scharia-Polizei" eingezogen, das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung im Frühjahr. Er bewege sich in einem Kreis gewaltbereiter Salafisten, es bestehe die Gefahr, dass er sich im Ausland an Gewalttaten beteilige, hieß es in dem Urteil (v. 16.04.2015, Az. 24 K 427/14). Er habe sich Hinweisen zufolge in Syrien am Dschihad beteiligen wollen.

Der ehemalige Feuerwehrmann hatte sich bereits 2013 in Syrien aufgehalten. Ein Foto zeigt ihn dort auf einem Panzer mit einer Kalaschnikow. Er selbst hatte behauptet und dies auch in Propaganda-Videos inszeniert, dort zu humanitären Zwecken gewesen zu sein.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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"Scharia-Polizei" in Wuppertal: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16769 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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