AG Wuppertal spricht drei Männer schuldig: Haft für ver­suchte Erpres­sung von Schu­ma­cher-Familie

13.02.2025

Wegen versuchter Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das AG Wuppertal drei Männer schuldig gesprochen. Sie sollen versucht haben, die Familie mit sensiblen Fotos vom verunfallten Ex-Rennfahrer um 15 Mio. Euro zu erpressen.

Für die versuchte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat das Amtsgericht (AG) Wuppertal bis zu drei Jahre Haft verhängt. Im Dezember 2024 begann der Prozess gegen drei die Männer, die nun alle schuldig gesprochen wurden (Az. 16 Ls 20/24).

Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53) wurde vom AG wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall (§§ 22, 23 Abs. 1, 253 Abs. 1, 4 Strafgesetzbuch (StGB)) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 1.200 Euro.

Der dritte Angeklagte (53), ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie, wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 2.400 Euro verurteilt. Er habe mit seinem Vertrauensbruch den wesentlichen Tatbeitrag geleistet und die Sache ins Rollen gebracht, sagte Richterin Birgit Neubert.

Alle Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt. Für die Familie Schumacher, die die Nebenklage angetreten hatte, kündigte deren Anwalt Thilo Damm an, im Fall des Ex-Sicherheitsmitarbeiters in Berufung zu gehen: "Wir teilen nicht alle Ausführungen des Gerichts."

900 Bilder, fast 600 Videos und die Krankenakte

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitenden von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten. Es gibt kaum Privatfotos von ihm oder seiner Familie.

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Unterschiedliche Strafforderungen

Der Staatsanwalt hatte für den Hauptangeklagten drei Jahre Haft wegen besonders schwerer Erpressung gefordert und vier Monate auf Bewährung für dessen Sohn wegen Beihilfe. Es sei besonders verwerflich, dass der 53-Jährige den tragischen Unfall Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe.

Für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers hatte er ein Jahr auf Bewährung wegen Beihilfe beantragt. Er habe nach seiner Freistellung und dem offenen Zerwürfnis auf Rache gesonnen.

Der Anwalt der Familie Schumacher forderte für die Nebenklage wie der Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten, aber ein Jahr für dessen Sohn wegen Beihilfe und sogar vier Jahre Haft für den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter. Der sei nicht nur Gehilfe, sondern Mittäter. Er hatte den Auftrag gehabt, die privaten Aufnahmen zu digitalisieren. Im Übrigen sei die Familie Schumacher nicht erpressbar, so der Anwalt.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte zwei Jahre und drei Monate Haft beantragt. Die Begehungsweise sei dilettantisch gewesen und es habe sich aus seiner Sicht nicht um eine schwere, sondern nur um eine einfache Erpressung gehandelt. Er beantragte die Aufhebung des Haftbefehls.

Urteil sei "fair und vernünftig"

"Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen", sagte der Hauptangeklagte, der in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Der Verteidiger des Sohnes des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe angeregt. "Mein Mandant hat sich für den Mist, den er gemacht hat, mehrfach entschuldigt." Sein Tatbeitrag sei denkbar gering: Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen. Er bezeichnete das Urteil als "fair und vernünftig".

Der 53-jährige aus Wuppertal hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden.

Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. Der habe ihm wiederum gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den Schumachers gearbeitet habe und der gekündigt worden war. Gegen die Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa/mh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Wuppertal spricht drei Männer schuldig: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56593 (abgerufen am: 18.03.2025 )

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