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Prozessauftakt mit Geständnissen: Ver­fahren um Erpres­sung der Schu­ma­cher-Familie beginnt

10.12.2024

Die Schumachers bei einem öffentlichen Auftritt vor der Kopfverletzung des Rennfahrers

Drei Männer sollen versucht haben, die Familie Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Bild:picture alliance / PROMEDIAFOTO | Schuhmacher

"Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut." Mit diesem Geständnis begann am Dienstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Erpresser der Familie Schumacher und zwei Mitangeklagte.

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Am Dienstag begann der Prozess gegen drei Männer, die versucht haben sollen, die Familie Schumacher mit privaten Fotos und Videos um 15 Millionen Euro zu erpressen, vor dem Amtsgericht Wuppertal (Az. 16 Ls 20/24). Zwei von ihnen haben am Vormittag bereits Geständnisse abgelegt.

Der mutmaßliche Haupttäter ist wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall angeklagt, die anderen beiden wegen Beihilfe hierzu. Ersterer soll der Familie Schumacher mit der Veröffentlichung privaten Bildmaterials im Darknet gedroht haben, wenn diese ihm nicht 15 Millionen Euro zahlen würden.

An das Bildmaterial soll er über einen der Mitangeklagten gelangt sein, der bis März 2021 als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma bei der Bewachung des Anwesens der Familie Schumacher in der Schweiz eingesetzt gewesen sein soll. Er soll dort Kopien der privaten Fotos und Videos erstellt haben.

Mehrmals habe der mutmaßliche Haupttäter dann bei der Familie Schumacher angerufen und versucht, sie um die 15 Millionen Euro zu erpressen. Zu einer Geldübergabe kam es aber nie, da die nun Angeklagten vorher verhaftet wurden. Es wurden 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt.

Eine Mitarbeiterin der Familie Schumacher hatte den mutmaßlichen Erpresser dazu aufgefordert, als Beweis Proben des Materials zu verschicken. Das tat er wohl über eine laut Anklage von seinem Sohn – und nun wegen Beihilfe Mitangeklagten – eingerichteten, nicht rückverfolgbaren E-Mail-Adresse. Über diese E-Mail-Adresse gelangten die Ermittelnden letztendlich an die beiden Wuppertaler. Bei seiner Vernehmung vor der Haftrichterin habe der mutmaßliche Erpresser dann den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter als Quelle des Materials offenbart, so die Anklage.

Geständnisse am ersten Verhandlungstag

Der Hauptangeklagte legte gleich am ersten Tag ein Geständnis ab. "Ich stehe dafür gerade. Ich habe den Scheiß gebaut", sagte er beim Prozessauftakt. Außerdem bat er den Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, der Familie auszurichten, dass es ihm "wirklich leid tut".

Er gab zu, zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten erhalten zu haben, habe aber geglaubt, das Material stamme von einer Krankenpflegerin. Er habe die Dateien heruntergeladen und auf vier USB-Sticks vervielfältigt. Damit wollte er "ein bisschen Geld verdienen". Die Summe sollte dann durch drei geteilt werden. Außerdem habe er seinen Sohn gebeten, eine nicht rückverfolgbare E-Mail-Adresse zu erstellen. Er betonte, dass er das Material zurückgeben wollte und kommentierte: "Das ist blöde gelaufen. Was soll ich dazu sagen?"

Auch sein mitangeklagter Sohn gab zu, die besagte E-Mail-Adresse für seinen Vater eingerichtet und auch E-Mails für ihn verschickt zu haben. Er habe erst später erfahren, dass es um Michael Schumacher ging. "Ich sehe meinen Fehler ein", sagte er. 

Der dritte Angeklagte, der laut Anklage für die Beschaffung des Bildmaterials verantwortlich sein soll, ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Dass er für die Familie Schumacher tätig war, räumte er ein. Allerdings habe er mit der Sache nichts zu tun.

Nach Michael Schumachers Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall im Jahr 2013 schirmt die Familie ihn konsequent von der Öffentlichkeit ab, es gibt kaum Privatfotos von ihm oder seiner Familie.

Der mutmaßliche Haupttäter, der vorbestraft und bei der Festnahme noch auf Bewährung gewesen sein soll, sitzt nun in Untersuchungshaft. Gegen die beiden wegen Beihilfe Angeklagten wurden die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Eine Strafe von mehr als vier Jahren erwartet die Staatsanwaltschaft aber wohl nicht, da sie sonst vor dem Land- und nicht dem Amtsgericht hätte Klage erheben müssen.

Für die Verhandlung sind fünf Verhandlungstage angesetzt, mit einer Entscheidung ist aber erst 2025 zu rechnen. Für den ersten Prozesstag am Dienstag waren zehn Zeug:innen geladen.

mh/LTO-Redaktion

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Prozessauftakt mit Geständnissen: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56072 (abgerufen am: 15.02.2026 )

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