AG Wolfsburg zu Hitlergruß: Stu­dent muss Anne Frank-Tage­buch lesen

03.11.2015

Ein öffentlicher Hitlergruß hat für einen 19-Jährigen ungeahnte Folgen: Er soll innerhalb von zwei Monaten das Tagebuch von Anne Frank lesen. Die jüdische Verfasserin war 1945 als junges Mädchen in einem Konzentrationslager gestorben.

Ein 19 Jahre alter Maschinenbau-Student soll am Vatertag dieses Jahres gegenüber mehreren Personen den Hitlergruß gezeigt haben. Deswegen hat ihn das Amtsgericht (AG) Wolfsburg am Montag nach Jugendstrafrecht zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zusätzlich soll der Jugendliche binnen zwei Monaten eine Zusammenfassung über das Tagebuch der Anne Frank vorlegen.

In der Hauptverhandlung habe der Student die Tat, die als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist, bestritten, teilte das Gericht am Dienstag mit. Allerdings sei er von Polizeibeamten genau beobachtet worden. Die Aufmerksamkeit der Beamten habe der junge Mann schon kurz zuvor auf sich gezogen, indem er auf eine Wiese uriniert habe.

Neben der Verurteilung zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verlangte der Jugendrichter als Auflage eine sechsseitige Zusammenfassung des berühmten Tagebuchs. Anne Frank hatte sich ab 1942 etwa zwei Jahre lang in einem Haus in Amsterdam vor den Nationalsozialisten versteckt und ihre Gedanken und Erlebnisse aufgeschrieben. Nachdem das Versteck entdeckt worden war, verstarb sie kurz vor Kriegsende im Konzentrationslager Bergen-Belsen. Das Tagebucht veröffentlichte ihr Vater, der den Krieg überlebt hatte.

Das Zusammenfassen von Büchern, insbesondere solcher, die Ereignisse in der Zeit des Nationalsozialismus beschreiben, werde allerdings häufiger als Auflage in Jugendgerichtsverhandlungen verhängt, so der Direktor des AG gegenüber LTO. Dies komme vor allem gegenüber Angeklagten in Betracht, die nach eigener Aussage politisch "unmotiviert" seien.

una/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

AG Wolfsburg zu Hitlergruß: Student muss Anne Frank-Tagebuch lesen . In: Legal Tribune Online, 03.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17423/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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