AG Berlin-Tiergarten sieht positive Entwicklung: "Waldjunge Ray" muss gemeinnützige Arbeit verrichten

26.09.2013

Der Betrugsprozess gegen den als "Waldjungen Ray" bekannt gewordenen Niederländer ist mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Der 21-Jährige muss aber 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, wie das AG Berlin-Tiergarten am Donnerstag verkündete.

Die Verhandlung hinter verschlossenen Türen dauerte keine Stunde. In dem Jugendstrafverfahren war "Ray" vorgeworfen worden, Sozialleistungen von knapp 30.000 Euro in der deutschen Hauptstadt erschlichen zu haben. Der junge Mann habe aufgrund falscher Angaben gegenüber dem Jugendamt in Berlin zu Unrecht Jugendhilfeleistungen erhalten. So soll er unter anderem wahrheitswidrig angegeben haben, dass er minderjährig sei, seine Eltern verstorben seien und er sich nicht an seine Personalien erinnern könne. Da er auch behauptet haben soll, zeitweise im Wald gelebt zu haben, wurde er in den Medien als "Waldjunge" bekannt.

Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten erteilte die Weisung zu gemeinnütziger Arbeit sowie zur Teilnahme an Beratungsgesprächen. Kommt er diesen Weisungen nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt werden.

Laut Gerichtssprecher Tobias Kaehne räumte der 21-Jährige die Vorwürfe ein. Er sei damals obdachlos gewesen und habe Unterstützung haben wollen, sagte Kaehne zum Motiv des Täters. Das Gericht habe ihm eine positive Entwicklung bescheinigt, er lebe inzwischen in normalen Verhältnissen. In den Beratungen solle "die ganze Sache aufgearbeitet" werden, so der Sprecher.

Der junge Mann, der behauptet hatte, sich nicht an seine Herkunft zu erinnern und sich Ray nannte, war im September 2011 in Berlin wie aus dem Nichts aufgetaucht. Er wurde in einer Jugendhilfeeinrichtung betreut. Erst Monate später stellte sich heraus, dass Ray in Wirklichkeit aus dem niederländischen Hengelo stammt und schon volljährig ist.

Kaehne sagte zur Einstellung, dem Steuerzahler sei nur ein geringer Schaden entstanden. Hätte sich der Unbekannte als Obdachloser gemeldet, hätten ihm Leistungen in ähnlicher Höhe zugestanden. Die Öffentlichkeit wurde gleich zu Beginn des Prozesses am Donnerstag aus Gründen des Jugendschutzes ausgeschlossen.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Berlin-Tiergarten sieht positive Entwicklung: "Waldjunge Ray" muss gemeinnützige Arbeit verrichten . In: Legal Tribune Online, 26.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9682/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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