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Amtsgericht Tiergarten verhängt Geldstrafe: "Gaza gleich Ausch­witz" ist Holo­caust-Ver­harm­lo­sung

06.01.2026

Älterer Demonstrant in Mailand trägt ein Schild, auf dem steht "Gaza Auschwitz", Juli 2025

Nicht nur auf Instagram, sondern auch auf Demos (hier: in Mailand) wird immer wieder Gaza mit dem Holocaust gleichgesetzt. picture alliance / ROPI | Ronchini/Fotogramma

Auf Instagram setzte ein User die Situation in Gaza mit Auschwitz gleich. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der Fall ähnelt nur auf den ersten Blick einem Fall, der 2025 mit Freispruch endete.

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Weil er unter einem Beitrag zu einer Demonstration gegen den Gaza-Krieg auf Instagram Israels Kriegsführung in Gaza mit dem Holocaust gleichgesetzt hatte, ist ein 40-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Für den Post "Gaza = Auschwitz 2023" muss er nun 6.000 Euro zahlen, die Strafe setzt sich zusammen aus 150 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit taucht die Vorstrafe im Führungszeugnis auf. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den Mann der Volksverhetzung durch Verharmlosung der NS-Verbrechen nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der Anfang 2013 wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland namens "Deutsche Taliban Mudschahedin" zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden war, hatte den Kommentar zugegeben und bereut. Er sei im Netz "wie in einer Bubble" und emotional aufgewühlt gewesen. "Niemals war es meine Absicht, den Holocaust zu verharmlosen", sagte der 40-Jährige. Es tue ihm leid, "dass es so rübergekommen ist".

Kurz nach dem Überfall der Hamas auf Israel

Der Familienvater hatte laut Ermittlungen am 29. Oktober 2023 einen Beitrag der Gruppierung "Realität Islam" mit den Worten "Gaza = Auschwitz 2023" kommentiert. Dadurch habe er das Schicksal der rund sechs Millionen unter der NS-Herrschaft ermordeten Jüdinnen und Juden sowie anderer verfolgter Gruppen mit der militärischen Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 gleichgesetzt, so die Staatsanwaltschaft.

Die Tat wurde über die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) angezeigt. Zum Tatzeitpunkt habe der Angeklagte unter Führungsaufsicht gestanden. Die gegen ihn in einem Islamisten-Prozess vor dem Berliner Kammergericht verhängte Strafe hatte er 2020 vollständig verbüßt.

Freispruch in ähnlichem, aber doch anders gelagerten Fall 

Der Angeklagte sagte, er habe sich nach der damaligen Verurteilung in eine Therapie begeben, inzwischen eine feste Arbeit gefunden und eine Familie gegründet. Vor vielen Jahren sei er islamistisch gewesen, habe sich aber von der Szene gelöst. "Er hat die Kurve gekriegt", erklärte der Verteidiger.

Der Staatsanwalt ging ebenfalls von einer positiven Sozialprognose aus. Er beantragte eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung. Der Angeklagte habe eine Verharmlosung von NS-Verbrechen zwar nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf genommen. Der Verteidiger plädierte auf eine Geldstrafe.

Die Verurteilung steht damit auch nicht in Widerspruch zu dem Freispruch einer Gaza-Aktivistin durch das Landgericht Berlin I vom vergangenen Oktober. Die war vom AG Tiergarten ebenfalls wegen Holocaust-Verharmlosung nach § 130 Abs. 3 StGB verurteilt worden, weil sie auf einer Gaza-Demo ein Plakat mit der Frage hochgehalten hatte: "Haben wir aus dem Holocaust nichts gelernt?" Das Landgericht hob dieses Urteil später auf und sprach die Frau frei. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie den Holocaust hier warnend als "negative historische Referenz" in Bezug nehmen wollte. Eine Gleichsetzung von Gaza mit der Schoa sei damit nicht zwingend verbunden. Dieses Argument konnte der nun Verurteilte nicht vorbringen, hatte er doch Gaza und Auschwitz explizit gleichgesetzt.

dpa/ms/mk/LTO-Redaktion

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Amtsgericht Tiergarten verhängt Geldstrafe: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58998 (abgerufen am: 16.03.2026 )

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