AG Tiergarten verhandelt ab Mittwoch: Straf­pro­zess gegen El Hotzo wegen Häme über Trump-Attentat

von Joschka Buchholz

22.07.2025

Hat sich El Hotzo mit seinen Aussagen zum gescheiterten Trump-Attentat strafbar gemacht? Das AG Tiergarten muss den Fall ab Mittwoch verhandeln, nachdem es dies zunächst abgelehnt hatte.

Der Comedian und Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo muss sich ab Mittwoch vor dem Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten verantworten. Es geht um Posts zum gescheiterten Attentat auf Donald Trump im Sommer 2024. Zu der Hauptverhandlung kommt es erst durch eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin I. In dem Beschluss, der LTO vorliegt, geht das LG von einem hinreichenden Tatverdacht aus. Zunächst hatte das AG Tiergarten die Eröffnung des Hauptverfahrens noch abgelehnt.

Konkret wird Hotz gemäß § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) die Billigung von Straftaten vorgeworfen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) empört sich  über das Verfahren gegen den 29-Jährigen. "Egal ob man die Postings von El Hotzo witzig oder misslungen und geschmacklos fand: Dass darüber jetzt ein Gericht verhandelt und dem Satiriker schlimmstenfalls eine Haftstrafe droht, ist völlig überzogen", sagte der Bundesvorsitzende Mika Beuster. Die Satirefreiheit müsse großzügig ausgelegt werden, betont Beuster. "Es kann nur eine Konsequenz geben: die Einstellung des Verfahrens."

"Fantastisch, wenn Faschisten sterben"

Vor einem Jahr hatte ein Mann bei einer Wahlkampfveranstaltung in Pennsylvania von einem Dach aus auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr getroffen. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet.

Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft Hotz vor, er habe daraufhin bei X gepostet, was der letzte Bus und Trump gemeinsam hätten – "leider knapp verpasst". Dies erfülle den Tatbestand von § 140 Nr. 2 StGB – das Strafmaß sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Kurze Zeit später habe Hotz weiterhin gepostet, er fände es "absolut fantastisch wenn Faschisten sterben". Die Staatsanwaltschaft meint, Hotz habe damit in Kauf genommen, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem ähnliche Angriffe auf Politiker gedeihen können.

Doch dass diese Interpretation nicht zwingend ist, zeigt der weitere Verfahrensgang. Denn das AG Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels strafbarem Verhalten zunächst ab. Mit Blick auf Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sei zu konstatieren, dass die Aussagen mehrdeutig seien und für einen normalen Durchschnittsempfänger nicht eindeutig eine die Straftat gutheißende Haltung erkennen ließen.

Gegen diesen Nichteröffnungsbeschluss legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein – mit Erfolg . Das Landgericht (LG) Berlin I hob den Beschluss auf und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu (Beschl. v. 30.04.2025, Az. 511 Qs 46/25). Zwar sei die Auslegung am Maßstab von Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich richtig, so das LG. Jedoch habe das AG Tiergarten "Deutungsmöglichkeiten entwickelt, die aufgrund der konkreten Umstände der Äußerung fernliegend erscheinen." Unter anderem sei der Ausdruck "leider" unzweideutig so zu verstehen, dass hiermit das gescheiterte Attentat gemeint sei.

Auch dränge sich ungeachtet der Tätigkeit von Hotz als Satiriker nicht auf, dass die Äußerung auch satirisch und nicht ernst gemeint war. "Dagegen spricht jedenfalls, dass die Äußerung nicht in einem (eindeutigen) satirischen Rahmen - etwa einer Satiresendung -, sondern von dem privaten Konto eines sozialen Netzwerks erfolgt ist", so das LG. Im Ergebnis sei daher das Vorliegen des für die Eröffnung des Hauptverfahrens notwendige hinreichende Tatverdacht gemäß § 203 Strafprozessordnung (StPO) zu bejahen.

Shitstorm und Ermittlungen

Jedenfalls löschte Hotz die umstrittenen Beiträge bereits kurz nach der Veröffentlichung. Gleichwohl brach ein Shitstorm in den Online-Medien los. Eine unmittelbare Konsequenz war, dass der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor einem Jahr die Zusammenarbeit mit Hotz beim Jugendsender Fritz beendete. Er durfte die Sendung "Theoretisch cool" nicht mehr moderieren. Von RBB-Programmdirektorin Katrin Günther hieß es damals: "Seine Äußerungen dort sind mit den Werten, für die der RBB einsteht, nicht vereinbar."

Hotz selbst rief auf X seine 740.000 Follower dazu auf, ihm bei seinem Gerichtsverfahren beizustehen. “Bitte kommt zu meinem Prozess am 23.7”, schrieb der Satiriker, der in Bayern aufgewachsen ist, in den Kommentaren zu einem Post, mit dem er auf den Tod des Extremsportlers Felix Baumgartner reagiert hatte. "Als aufrechter Demokrat habe ich keinerlei zynische Kommentare zum tragischen Tod des grundsympathischen Felix Baumgartner", heißt es darin. Baumgartner hatte am 17. Juli seinen letzten Flug – er war mit seinem Gleitschirm abgestürzt und gestorben.

Mit Materialien der dpa

Artikel in der Fassung vom 22.07.2025, 15:56 Uhr

Zitiervorschlag

AG Tiergarten verhandelt ab Mittwoch: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57727 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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