Der Rapper Bushido ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Das entschied das Berliner AG Tiergarten am Donnerstag. Dem 35-Jährigen war zur Last gelegt worden, einen Fan mit einem Schuh geschlagen zu haben.
Laut Anklage soll Bushido den Fan im Mai 2013 vor dem Haus des Musikers im Ortsteil Lichterfelde mit einem Schuh attackiert haben. Zuvor soll der Rapper den Jugendlichen geohrfeigt haben. Das Berliner Amtsgericht (AG) Tiergarten sprach den Musiker nun von sämtlichen Vorwürfen frei (Urt. v. 20.02.2014, Az. 258 Ds 185/13). Die Staatsanwaltschaft hatte selbst die Freisprüche beantragt.
Zuvor hatte der Musiker, der mit T-Shirt und Blouson vor Gericht erschien, wortreich Stellung bezogen. "Alle Schuhe, die vor Ort waren, waren an den Füßen", wies er die Vorwürfe zurück. Mehrere Jugendliche hätten am Nachmittag des 17. Mai zum wiederholten Mal an seiner Tür geklingelt. Er habe sich belästigt gefühlt. Die Aufforderung, zu verschwinden, hätten sie ignoriert.
Nach dem Urteil verließ der Rapper rasch das Gericht, ohne sich zu äußern. Dies ist nicht seine erste Bekanntschaft mit der Justiz. Gegen ihn wird wegen des Verdachts einer Steuerstraftat ermittelt. Auch wegen gewaltverherrlichender sowie Musikvideos mit frauen- und schwulenfeindlichem Inhalt stand Bushido wiederholt in der Kritik. Zudem soll er eng mit einem Berliner Clan mit mafiösen Strukturen verbunden sein.
dpa/age/LTO-Redaktion
AG Tiergarten spricht Rapper frei: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11113 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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