AG Tiergarten verurteilt NPD-Landesvorsitzenden: Nazi-Musik unter der Ladentheke

04.12.2013

Das AG Tiergarten hat am Mittwoch Sebastian Schmidtke, den Berliner Landesvorsitzenden der NPD, unter anderem wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im Ladenlokal des NPD-Chefs waren Musik-CDs mit strafbarem Inhalt zum Verkauf angeboten worden.

Die Polizei hatte im Geschäft von Schmidtke, in dem er Militaria vertreibt, einen Koffer mit CDs sichergestellt. In den Texten der darauf enthaltenen Musiktitel werde gegen Juden, Ausländer und Homosexuelle gehetzt und zur Gewalt aufgerufen, befand das Amtsgericht (AG) Tiergarten. Zudem würden verbotene den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen verwendet.

Schmidtke habe sich daher wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Gewaltdarstellung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht, urteilte das Gericht. Ferner habe Schmidtke über seinen Onlineshop in fahrlässiger Weise eine von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte CD zum Verkauf auch an Minderjährige angeboten (Urt. v. 04.12.2013, Az. (276) 231 Js 469/12 (8/13)).

Das Urteil noch nicht rechtskräftig.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Tiergarten verurteilt NPD-Landesvorsitzenden: Nazi-Musik unter der Ladentheke . In: Legal Tribune Online, 04.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10250/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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