Das AG Tiergarten hat am Mittwoch Sebastian Schmidtke, den Berliner Landesvorsitzenden der NPD, unter anderem wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im Ladenlokal des NPD-Chefs waren Musik-CDs mit strafbarem Inhalt zum Verkauf angeboten worden.
Die Polizei hatte im Geschäft von Schmidtke, in dem er Militaria vertreibt, einen Koffer mit CDs sichergestellt. In den Texten der darauf enthaltenen Musiktitel werde gegen Juden, Ausländer und Homosexuelle gehetzt und zur Gewalt aufgerufen, befand das Amtsgericht (AG) Tiergarten. Zudem würden verbotene den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen verwendet.
Schmidtke habe sich daher wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Gewaltdarstellung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht, urteilte das Gericht. Ferner habe Schmidtke über seinen Onlineshop in fahrlässiger Weise eine von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte CD zum Verkauf auch an Minderjährige angeboten (Urt. v. 04.12.2013, Az. (276) 231 Js 469/12 (8/13)).
Das Urteil noch nicht rechtskräftig.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
AG Tiergarten verurteilt NPD-Landesvorsitzenden: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10250 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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