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AG Tiergarten zu Äußerungen über Sawsan Chebli: "Quo­ten­mi­grantin der SPD" und "isla­mi­sche Sprech­puppe" nicht belei­di­gend

27.02.2020

Sawsan Chebli (SPD), Berliner Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales

picture alliance/Christoph Soeder/dpa

Das AG Tiergarten hat entschieden, dass die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe" genannt werden durfte. Chebli sprach von einer "bitteren Nachricht", die Zuschauer jubelten hingegen.

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Die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) muss ein Youtube-Video, in dem sie als "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe" bezeichnet wird, laut einem Urteil hinnehmen. Die Äußerungen seien im Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbar, entschied das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten am Donnerstag. Damit wurde ein 46 Jahre alter Ex-Polizist vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Staatsanwalt, der eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro verlangt hatte, kündigte bereits Rechtsmittel an. Auch Chebli will gegen das Urteil vorgehen.

Die Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement und Internationales hat palästinensische Wurzeln. Kürzlich hatte Chebli eine Morddrohung von mutmaßlichen Rechtsextremisten gegen sich öffentlich gemacht. Die 41-Jährige erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und Intoleranz und für eine offene Gesellschaft. Sie war zum Prozess nicht als Zeugin geladen.

Chebli kritisierte das Urteil. Es sei eine "bittere Nachricht für alle, die sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden", teilte die SPD-Politikerin mit. Sie werde ihre Stimme weiter laut erheben.

Jubelnde Zuschauer mit Deutschlandfahnen

Der Richter sagte im Urteil, Kernfrage sei - wie so oft – die "Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Herabsetzung". Die Äußerung "Quotenmigrantin der SPD" könne zwar als unverschämt oder kränkend empfunden werden, sei aber "unproblematisch zulässig". Durch die Bezeichnung "islamische Sprechpuppe" werde die Politikerin zwar "hart getroffen", sie liege aber im Kontext des veröffentlichten Videos "haarscharf auf der Grenze des Zulässigen". Der Angeklagte habe im Prozess erklärt, dass er die SPD-Politikerin kritisieren wollte, weil sie über Twitter fast ausschließlich Positionen anderer weiterleite.

Der vorbestrafte 46-Jährige, der in Nordrhein-Westfalen lebt und sich im Prozess als konservativ-bürgerlicher Buchautor und Betreiber einer Nachrichtenplattform bezeichnete, wies in dem eintägigen Prozess die Vorwürfe zurück. Weil Chebli polarisierend in der Öffentlichkeit auftrete, habe er ihr Paroli bieten wollen, so der Ex-Polizist. Es sei kein Hass gewesen. Etwa 80 Zuschauer waren zum Gerichtstermin erschienen - mit Deutschlandfahnen und protestierend, als im Gerichtssaal nur für zwanzig Zuschauer Platz war. Das Urteil nahmen sie mit Jubel auf.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Mannes als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen. "Wir haben es mit Hasskriminalität zu tun", so der Ankläger. Dem Angeklagten sei es dabei auch um wirtschaftliche Motive gegangen – "im Internet zählen die Klicks".

Der Richter dagegen sah keine strafbare Beleidigung. Chebli als Politikerin stehe in der Öffentlichkeit. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen "dürfen Meinungsäußerungen scharf formuliert sein". Es sei allerdings eine Einzelfallentscheidung.

Mit dem Urteil ist auch ein Strafbefehl gegen den Mann hinfällig. Er war im November 2019 zunächst zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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AG Tiergarten zu Äußerungen über Sawsan Chebli: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40529 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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