Das Berliner Gericht hat den Bundesgeschäftsführer und derzeitigen Pressesprecher der rechtsextremen NPD, Klaus Beier, am Dienstag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.
Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Vorwurf nicht erwiesen. Im Prozess stellte sich heraus, dass Beier zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat nicht das zuständige Vorstandsmitglied für Pressearbeit war.
Der 44-jährige Parteifunktionär stand wegen eines im September 2009 im Internet verbreiteten "Fünf-Punkte-Plans zur Ausländerrückführung" vor Gericht. Dieser gab Ausländern die Schuld an Arbeitslosigkeit und Sozialabbau.
Beiers Verteidiger hatte erklärt, dass der frühere NPD-Landeschef Jörg Hähnel für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich gewesen sei. Der Aufruf war im damaligen Bundestagswahlkampf auf der Homepage der NPD online gestellt worden.
Hähnel ist bereits im Dezember 2010 von einem Berliner Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft mit Bewährung verurteilt
worden. Das Gericht hatte eine andere Strafe einbezogen. Der 35-jährige Liedermacher und NPD-Funktionär hatte Berufung eingelegt. Für Freitag ist sein Prozess vor dem Berliner Landgericht terminiert.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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AG Tiergarten: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3119 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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