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AG Tiergarten: AfD-Poli­tiker wegen ras­sis­ti­scher Attacke ver­ur­teilt

14.02.2023

Der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann (vorne rechts)

Kai Borrmann hatte vor Gericht zugegeben, das N-Wort benutzt zu haben. Er stritt jedoch ab, dies als Beleidigung gemeint zu haben. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Marion van der Kraats

Nach einer Attacke auf zwei Frauen ist der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann wegen Körperverletzung und rassistischer Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt worden.

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Nach einer Attacke auf zwei Frauen ist der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden (Urt. v. 14.02.2023, Az. 233 Ds 145/22). Das Amtsgericht (AG) Tiergarten ging von rassistisch motivieren Taten aus.

"Sie wollten sie kränken, herabwürdigen", sagte Richterin Young Eun Ko am Dienstag bei der Urteilsbegründung. Sie verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro (180 Tagessätze zu je 60 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kommunalpolitiker Borrmann und die in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin Steph Karl sowie deren Freundin waren sich im August 2021 zufällig in einem Lokal in Berlin-Mitte begegnet. Er habe sich durch Gespräche am Nachbartisch gestört gefühlt und einen Disput begonnen, so die Richterin. Dabei habe der Angeklagte das N-Wort gebraucht.

Bormann: N-Wort nicht als Beleidigung gemeint

Die Frauen hätten schockiert das Lokal verlassen, hieß es weiter im Urteil. Borrmann sei ihnen gefolgt, habe erneut das N-Wort gerufen und die Moderatorin attackiert. "Er schlug in ihr Gesicht, sie versuchte sich zu wehren, er nahm sie in den Schwitzkasten", sagte Richterin Ko. Beide seien zu Boden gegangen. Er habe der Frau schließlich in den Unterarm gebissen. Der Angeklagte sei der Angreifer gewesen, stand für das Gericht fest. Er habe gesehen, dass die beiden Frauen vor seinen "auf  Herabwürdigung ausgelegten Äußerungen" geflohen seien, und sie deshalb verfolgt.

Borrmann hatte vor Gericht zugegeben, das N-Wort benutzt zu haben. Er stritt jedoch ab, dies als Beleidigung gemeint zu haben. Er habe eine Diskussion über den Begriff in Gang setzen wollen, erklärte er. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, diese sei eskaliert - "ich bin zu weit gegangen", so Borrmann. Die körperliche Gewalt beschrieb er als Abwehrreaktion, weil er selbst attackiert worden sei. Kurz vor dem Urteil gab er zu, "verbal ausfällig" geworden zu sein. Den Vorwurf des Rassismus wies er zurück.

"Solche Aktionen haben Konsequenzen"

Moderatorin Karl war im Prozess Zeugin und Nebenklägerin. "Ich konnte es nicht glauben, was er gemacht hat - nur weil ich anders rede, anders aussehe", schilderte die 30-Jährige vor Gericht. "Er hat es richtig genossen, dieses Wort zu sagen." Die Musikjournalistin berichtete von Schlafstörungen, Angst und Panik. In ihrem Wohnumfeld fühle sie sich nicht mehr wohl, weil dort auch der AfD-Politiker anzutreffen sei. Nach dem Urteil sagte Karl: "Ich muss das erstmal alles verarbeiten." Wichtig sei, dass der Mann mit dem Urteil gesehen habe: "Solche Aktionen haben Konsequenzen."

Die Staatsanwältin hatte auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie eine Geldauflage von 5.000 Euro plädiert. Der Anwalt der Moderatorin sagte, er habe Eindruck, Borrmann habe bis heute das Unrecht der Tat nicht erkannt. Die Möglichkeit, sich zu entschuldigen, habe der AfD-Politiker nicht wahrgenommen. Der Verteidiger hatte auf einen Schuldspruch lediglich wegen Beleidigung plädiert.  

dpa/ku/LTO-Redaktion

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AG Tiergarten: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51062 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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