Vor dem Haus des Ministerpräsidenten: 30.000 Euro Geld­strafe nach nicht ange­mel­deter Demo

30.05.2022

Im Februar demonstrierten Gegner der Coronapolitik unangemeldet in Sigmaringen. Dabei versuchten 60 Menschen, zum Wohnhaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten vorzudringen. Der Veranstaltungsleiter erhielt nun eine Geldstrafe.

Wegen einer Corona-Demonstration nahe dem Haus von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist ein 52-Jähriger zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Nach Auffassung der Richterin war der Mann der Leiter der Versammlung, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Sigmaringen am Montag sagte (Urt. v. 30.5.2022, Az. 3Ds 267s 2015/22). Die Demonstration von Gegnern der Coronapolitik sei nicht angemeldet gewesen. Der Mann sei zu einer Strafe von 120 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt worden.

Der 52-Jährige gelte damit als vorbestraft. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einzulegen.

Bei der Demonstration Mitte Februar hatten Polizeiangaben zufolge rund 60 Menschen versucht, zu Kretschmanns Wohnhaus vorzudringen. Der Grünen-Politiker betonte wenige Tage später, solche Demonstrationen überschritten "sofort eine rote Linie". Das Landratsamt Sigmaringen verbot später Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das Haus des Regierungschefs per Allgemeinverfügung. 

Die Staatsanwaltschaft Hechingen leitete in dem Fall ein beschleunigtes Verfahren gegen den 52-Jährigen in die Wege. Zu einem ersten Gerichtstermin im Februar kam der Mann aber nicht. Stattdessen meldete er sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Eine Richterin verhängte daraufhin einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also ebenfalls 30.000 Euro. Dagegen legte der Mann Einspruch ein.

dpa/ast/LTO-Redaktion

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Vor dem Haus des Ministerpräsidenten: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48593 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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