Trotz des besonderen Schutzes von Abgeordneten hat das AG Schwerin den NPD-Politiker Udo Pastörs am Donnerstag für eine Landtagsrede zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er soll indirekt den Holocaust geleugnet haben. Laut Gericht sei die Äußerung des Rechtsextremen nicht von dem Schutzrecht der Indemniät erfasst.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der NPD Udo Pastörs ist wegen Aussagen zum Holocaust in einer Parlamentsrede zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) Schwerin sprach den 59-Jährigen am Donnerstag der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Verleumdung schuldig.
Die Richter folgten auch mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, nach deren Überzeugung der Rechtsextremist in seiner Rede den Holocaust indirekt geleugnet und die Opfer des Nazi-Regimes verächtlich gemacht hatte.
Die Verteidigung hatte unter Hinweis auf den besonderen Schutz der freien Meinungsäußerung in Parlamenten Freispruch gefordert. Gemäß § 36 Strafgesetzbuch dürfen Mitglieder von Landtagen, Bundestag oder Bundesversammlung nicht wegen Aussagen im Parlament gerichtlich belangt werden. So soll eine möglichst freie und lebendige Diskussion in den Parlamenten garantiert werden. Verleumderische Beleidigungen sind allerdings ausdrücklich von der Straffreiheit ausgenommen.
Berufung angekündigt
Im Januar 2010 hatte Pastörs im Landtag von einer "Auschwitzprojektion" der Demokraten und einem "Sieg der Lüge über die Wahrheit" gesprochen. Anteilnahme am Leid der Opfer bezeichnete er als "Betroffenheitstheater" und "Schuldkult". Ein Mitschnitt der Rede war in dem Prozess gezeigt worden. Die Richterin sprach von einer "Hetzrede".
Da Pastörs als Landtagsabgeordneter grundsätzlich während der Dauer seines Mandats auch Immunität genießt, also vor Strafverfolgung geschützt ist, musste der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diese zunächst aufheben, was er im Februar auf Empfehlung des Rechtsausschusses tat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pastörs, der Vorsitzender der Schweriner NPD-Landtagsfraktion ist, ließ Berufung ankündigen.
cko/LTO-Redaktion
AG Schwerin zu Indemnität und Verleumdung: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6858 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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