Meineid im Fall Gustl Mollath: Bewäh­rungs­strafe für ehema­ligen Zeugen

05.04.2017

Seit mehr als 13 Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall Gustl Mollath und seinen Folgen. Der Nürnberger saß sieben Jahre lang zu Unrecht in der Psychiatrie. Nun wurde ein ehemaliger Zeuge wegen Meineides verurteilt.

Ein Zeuge im Fall Gustl Mollath ist wegen Meineides verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) Regensburg verhängte gegen den Zahnarzt aus Bad Pyrmont am Mittwoch eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Zudem muss der Mann 5.000 Euro zahlen.

Nach Überzeugung der Richter hatte der ehemalige Freund der Familie Mollath bei seiner Aussage im Verfahren vor dem Landgericht (LG) Regensburg bewusst und unter Eid die Unwahrheit gesagt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von knapp zwei Jahren ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung Freispruch.

In dem Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath hatte der Mann über ein Komplott berichtet, das Mollaths Ex-Frau vorbereitet haben soll. In einem Telefonat habe diese ihm gesagt: "Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an." Laut Anklage wusste der Zahnarzt, dass diese Behauptung nicht stimmte.

Spektakuläre Wiederaufnahme in 2014

Mollath zählt zu den bekanntesten Justizopfern in der deutschen Geschichte. 2002 hatte seine Frau den Nürnberger wegen Körperverletzung angezeigt; Mollath bestreitet die Vorwürfe bis heute. In Verfahren gegen ihn sowohl vor dem AG Nürnberg als auch später vor dem LG Nürnberg-Fürth attestierten Gutachter ihm eine psychische Störung. 2006 sprach das LG Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, er wurde daraufhin in die Psychiatrie eingewiesen. Mit neuen Erkenntnisse wurde der Fall wieder aufgerollt: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Einweisung im September 2013 für verfassungswidrig, im August 2014 sprach das nun zuständige LG Regensburg Mollath frei.

Mollaths Ex-Frau musste bei dem jetzigen Verfahren nicht öffentlich aussagen. Sie hatte ein Attest vorgelegt, das ihr eine dauerhafte ernsthafte Erkrankung bescheinigte. In dem Prozess wurde daraufhin eine ältere Aussage samt schriftlicher Ergänzung verlesen.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Meineid im Fall Gustl Mollath: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22583 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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