Ein Angestellter der Post ist am Mittwoch zu einer knapp dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte fast 1.300 Sendungen für sich behalten, außerdem den Paketwagen ohne Fahrerlaubnis gefahren und zu unrecht Hartz IV bezogen. Der 45-Jährige hatte zahlreiche Vorstrafen. Von Seiten des Gerichts gab es aber auch Kritik für den Arbeitgeber.
Zwei Jahre und elf Monate Freiheitsstrafe - so das Strafmaß in einem am Mittwoch am Amtsgericht (AG) Potsdam ergangenen Urteil. Die Richterin sprach einen 45 Jahre alten Postboten wegen Betruges, Fahrens ohne Führerschein und Verletzung des Postgeheimnisses schuldig. Der Mann hatte fast 1.300 Sendungen nicht zugestellt (Urt. v. 28.11.2013, Az. 89 LS 46/13).
Er hatte gestanden, im Sommer 2012 keine Lust mehr auf die Auslieferung von Werbesendungen gehabt zu haben. Stattdessen habe er diese Sendungen einem Bekannten übergeben, der sie als Altpapier verkaufte und sich so seinen Hartz-IV-Satz aufbesserte. Später habe er Pakete mit Heimelektronik für sich behalten. Einige Laptops und ein Mobiltelefon habe er seinem Bekannten gegeben, der auch diese Gegenstände zu Bargeld machte.
Grund für die Freiheitsstrafe sei das erhebliche Vorstrafenkonto des Mannes gewesen, erklärte die Richterin. 15 Einträge seien im Bundeszentralregister vermerkt, unter anderem sei er immer wieder wegen Betruges aufgefallen. Bewährung sei so nicht mehr möglich, hieß es.
Nach Vorstrafen oder Führerschein fragte niemand
Durch die Straftaten, für die sich der Mann am Mittwoch verantworten musste, sei ein erheblicher Schaden entstanden, betonte die Richterin. Es gehe nicht nur um die ca. 10.000 Euro aus den zurückbehaltenen Sendungen. Der Mann habe seine Tätigkeit auch nicht beim Jobcenter angezeigt und so zu unrecht ca. 16.000 Euro an Sozialleistungen bezogen. Obendrein habe er den Paketwagen der Post gefahren, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Der Imageschaden für die Post sei sehr viel höher einzuschätzen als der wirtschaftliche Schaden, so die Richterin.
Dabei ließ das Gericht auch Kritik bezüglich des Logistikunternehmens durchblicken. Vielleicht müsse die Post ihr Kontrollsystem umstellen, hieß es bei der Urteilsverkündung. Der Verurteilte war nach eigenen Angaben weder nach einer Fahrerlaubnis, noch nach etwaigen Vorstrafen gefragt worden. Seine kriminelle Energie könne das allerdings nicht entschuldigen, so das Gericht.
una/dpa/LTO-Redaktion
AG Potsdam zu Postboten: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10191 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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