AG Potsdam zur Chemnitz-Attacke: Geld­strafe für auf Face­book geteilten Haft­be­fehl

27.02.2020

Ein Mann, der nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz einen geleakten Haftbefehl bei Facebook geteilt hat, wurde vom AG Potsdam zu einer Geldstrafe verurteilt.

Weil er nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz einen Haftbefehl bei Facebook geteilt hat, muss ein 46-Jähriger 900 Euro Geldstrafe zahlen. Der Mann soll laut Ermittlungen im August 2018 in einem Kommentar auf einer Facebook-Seite einen Text und zwei Fotos eines kompletten Haftbefehls des Amtsgerichts (AG) Chemnitz mit sämtlichen Angaben gepostet haben.

Der Angeklagte und sein Verteidiger erschienen am Donnerstag nicht zum Prozess vor dem AG Potsdam, weshalb das Gericht die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen in Form eines Strafbefehls erließ. Legt der Angeklagte keinen Einspruch ein, erwächst Rechtskraft.

Am 26. August 2018 war ein 35-Jähriger in Chemnitz erstochen worden. Nach der Tat hatten rechte Demonstrationen und fremdenfeindliche Übergriffe die Stadt aufgewühlt. Rund ein Jahr später wurde ein Syrer unter anderem wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall liegt der beim Bundesgerichtshof. Der Mann soll den 35-Jährigen gemeinsam mit einem noch nicht gefassten Iraker getötet haben.

Ein inzwischen vom Dienst suspendierter und zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Justizbeamter hatte den Haftbefehl fotografiert und an Dritte weitergegeben. Der Haftbefehl wurde mehrfach im Netz geteilt, unter anderem von Pegida-Chef Lutz Bachmann, der dafür ebenfalls einen Strafbefehl kassierte.

Im Mai 2019 musste ein Polizist aus Baden-Württemberg eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zahlen, weil er das Foto geteilt hatte. Im Oktober 2019 wurde eine Frau aus Hessen zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach § 353d Strafgesetzbuch ist die Veröffentlichung eines amtlichen Dokuments eines Strafverfahrens strafbar.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Potsdam zur Chemnitz-Attacke: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40525 (abgerufen am: 08.12.2024 )

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