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AG Osterode sieht keine Herabwürdigung: Kein Schmerzensgeld für "Knöllchen-Horst"

29.01.2015

Der als "Knöllchen-Horst" bekanntgewordene Jäger von Falschparkern ist mit einer Klage wegen Beleidigung gegen Dolly Buster gescheitert. Das AG in Osterode am Harz (Niedersachsen) wies die Klage auf Schmerzensgeld am Donnerstag ab. Ganz leer geht der Rentner dennoch nicht aus: Vom Fernsehsender RTL hatte er zuvor bereits 400 Euro wegen Busters Äußerung erstritten.

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Ex-Erotikstar Dolly Buster soll in einer Fernsehsendung gesagt haben, "Knöllchen-Horst" geile sich wohl daran auf, wenn er Parksünder anzeige. Das Gericht befand, das Wort "geil" aus dem Munde einer ehemaligen Pornodarstellerin sei keine Herabwürdigung, sondern ein zu der von ihr verkörperten Rolle passender Sprachgebrauch. Außerdem habe der Begriff aus gesellschaftlicher Sicht einen Wandel erfahren und sei nicht mehr nur negativ belegt.

"Knöllchen-Horst", der in den vergangenen Jahren Zehntausende Parksünder angezeigt hatte, verlangte mehrere Hundert Euro Schmerzensgeld von Dolly Buster. Das Amtsgericht (AG) Osterode wies seine Klage unter anderem deshalb ab, weil er von dem Sender RTL schon 400 Euro wegen der Äußerung erstritten hatte. Für die von ihm empfundene Beleidigung habe er somit bereits eine Kompensation erhalten, befand das Gericht.

dpa/age/LTO-Redaktion

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AG Osterode sieht keine Herabwürdigung: Kein Schmerzensgeld für "Knöllchen-Horst" . In: Legal Tribune Online, 29.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14517/ (abgerufen am: 25.06.2022 )

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