Prozess um Nazi-Tattoo im Schwimmbad: Staats­an­walt­schaft legt Beru­fung ein

05.01.2016

Nach dem Strafprozess gegen einen NPD-Politiker um ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo hat nach dem Verurteilten auch die Staatsanwaltschaft Neuruppin Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

"Wir wollen ein höheres Strafmaß erreichen", sagte Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am Dienstag. Zuerst hatte die Märkische Oderzeitung über die Berufung berichtet.

Der Barnimer NPD-Kreistagsabgeordnete war im Dezember vom Amtsgericht (AG) Oranienburg wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 27-Jährige hatte in einem Schwimmbad sein Rücken-Tattoo mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" gezeigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess zehn Monate Haft ohne Bewährung verlangt. "Wir warten nun auf die schriftliche Urteilsbegründung", sagte Lehmann. "Die mündliche Begründung hat uns nicht überzeugt." Zunächst sei nur Berufung eingelegt worden, um die Frist zu wahren. Anhand des schriftlichen Urteils will die Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein höheres Strafmaß möglich ist.

Auch die Verteidigung des NPD-Politikers hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie hatte im Prozess die Gültigkeit des Volksverhetzungs-Paragrafen angezweifelt und einen Freispruch verlangt.

Die Bewährungsstrafe für den 27-Jährigen war bei NS-Opferverbänden auf Kritik gestoßen. "Dieses Urteil muss als müdes Zeichen eines allzu gleichgültigen Rechtsstaates gegenüber seinen Feinden bewertet werden", sagte Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Prozess um Nazi-Tattoo im Schwimmbad: Staatsanwaltschaft legt Berufung ein . In: Legal Tribune Online, 05.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18031/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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