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AG Nördlingen zu "Zwölf Stämme": Lehrer wegen Ruten­schlägen ver­ur­teilt

24.11.2015

Straftatbestand der Gefährlichen Körperverletzung im StGB

© Joachim B. Albers - Fotolia.com

Ein Lehrer der Sekte "Zwölf Stämme" ist zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das AG sah es als erwiesen an, dass er vor Jahren einen Schüler mit einer Rute geschlagen hatte.

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Wegen gefährlicher Körperverletzung ist am Montag ein ehemaliger Lehrer der Sekte "Zwölf Stämme" verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) Nördlingen sprach eine sechsmonatige Bewährungsstrafe aus. Als Bewährungsauflage ordnete das bayrische Gericht 2.000 Euro an (Urt. v. 23.11.2015, Az. 1 Ds 101 Js 108562/14).

Die Staatsanwaltschaft hatte dem heute 54-Jährigen vorgeworfen, vor mehreren Jahren in der inzwischen verbotenen Schule der Sekte einen seinerzeit 14-jährigen Schüler mehrmals mit einer langen Rute auf den nur mit einer Unterhose bekleideten Hintern geschlagen zu haben. Die Sekte "Zwölf Stämme" beruft sich bei derartigen Methoden auf einige Stellen in der Bibel und sieht die schmerzhafte Züchtigung als Dienst an den Kindern, die davon langfristig profitieren würden.

Im Prozess blieben viele Fragen offen: Weder ist der genaue Tatzeitpunkt bekannt, noch konnte zweifelsfrei geklärt werden, an welchem Ort der Lehrer den Jungen geprügelt hatte. Das Urteil stützt sich vor allem auf die Zeugenaussage des heute 23 Jahre alten Opfers. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten.

Im Jahr 2013 waren die Behörden nach einer TV-Reportage gegen die Glaubensgemeinschaft eingeschritten und hatten dutzende Schüler aus der Obhut ihrer Eltern geholt. Zahlreiche Sorgerechtsverfahren waren die Folge. Über viele ist noch nicht entschieden worden.

una/LTO-Redaktion

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AG Nördlingen zu "Zwölf Stämme": Lehrer wegen Rutenschlägen verurteilt . In: Legal Tribune Online, 24.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17635/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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