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AG verurteilt Mitglieder der 'Letzten Generation': Haft­strafen nach Far­b­at­tacke auf Flug­zeug

06.12.2024

Mit oranger Farbe besprühter Jet

Das ist der Jet, den die Klimaprotestler mit orangener Farbe besprüht hatten. Foto: picture alliance/dpa/TNN | Julius Schreiner

Aktivistinnen der "Letzten Generation" haben nach einer Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf Sylt vom AG Niebüll Haftstrafen kassiert. Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass die Politik den Ernst des Klimawandels verkennt.

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Wegen einer Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt sind zwei Aktivistinnen der Gruppe "Letzte Generation" zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen zwei weitere Demonstranten wurden Geldstrafen verhängt.

Eine 24-Jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung (§303 Strafgesetzbuch (StGB)) und Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) sieben Monate ins Gefängnis, die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Richterin des Amtsgerichts (AG) Niebüll, Larissa Herzog. Zudem bekam eine 22 Jahre alte Aktivistin eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. "Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden", betonte die Richterin. 

Sie sagte bei der Verkündung, es gebe andere Mittel, sich politisch einzubringen und Klimaschutzziele zu erreichen. Die Aktionen seien eher schädlich gewesen, um die Meinungsbildung vermögender Menschen hin zu mehr Klimaschutz zu beeinflussen. Die Aktivistinnen forderten von der Regierung, dass diese etwas ändere - doch das Gericht habe nicht den Eindruck, dass der Ernst der Lage von der Politik bisher verkannt werde, sagte die Richterin.

Ferner wurden ein 44-jähriger und ein 62-jähriger Aktivist zu Geldstrafen von 2.100 Euro beziehungsweise 1.600 Euro verurteilt. Die Richterin folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Ein weiterer 29 Jahre alter Angeklagter wurde freigesprochen, da er nicht an der Tat auf dem Flughafen beteiligt, sondern als Fotojournalist vor Ort gewesen sei. Ebenso wurde einer 28-Jährigen eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen. Gegen sie werde allerdings ein anderes Strafverfahren vor dem Amtsgericht (AG) Tiergarten in Berlin geführt.

Verteidigung hält Klimawandel für Rechtfertigungsgrund

Die Verteidigung beantragte hingegen für die 22- und 24-jährigen Aktivistinnen sowie für den 62-Jährigen einen Freispruch. Es mache einen Unterschied, ob die Beweggründe der Angeklagten legitim seien, erklärte einer der Verteidiger. Privatpersonen dürften in die Güter Dritter eingreifen, wenn dies der Gefahrenabwehr diene. Die Klimakrise stelle dabei eine gegenwärtige Gefahr dar.

Die Demonstration sei ein Appell gewesen, sich "endlich an die Verfassung und die völkerrechtlichen Verträge zu halten", führte die Verteidigerin der 24-Jährigen aus. So habe das Bundesverfassungsgericht im April 2021 entschieden, dass das Handeln des Gesetzgebers rechtswidrig sei, da die Treibhausgasemissionen nicht genug gesenkt würden. Dennoch passiere seit über drei Jahren nichts, daher sei die Tat ihrer Mandantin gerechtfertigt.

Die Frage, ob der Klimawandel ein geeigneter Rechtfertigungsgrund sein könnte, und viele weitere Fragen zum Them "Klimaproteste und Strafrecht" finden sich im großen LTO-Examensspezial.

Weitere Aktionen auf Sylt

Zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft den sechs Angeklagten vorgeworfen, an zwei Aktionen im Juni 2023 beteiligt gewesen zu sein. Zunächst hätten sie sich Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens Sylt verschafft und dort ein Privatflugzeug mit oranger Farbe besprüht und verschiedene Banner angebracht. Dabei entstand den Angaben nach ein Sachschaden in Höhe von mindestens einer Million Euro an dem Flugzeug und etwa 3.700 Euro am zerschnittenen Zaun.

Acht Tage später sollen die Angeklagten dann auf dem Golfplatz des Hotels Budersand in Sylt-Hörnum mehrere Löcher gegraben sowie einen Baum und mehrere kleine Blumen als Protestaktion gepflanzt haben. Dabei sei ein Schaden von gut 1.600 Euro entstanden.

Das Urteil erging wegen der Aktion auf dem Flugplatz – das Verfahren um den Protest auf dem Golfplatz wurde eingestellt, weil die dort zu erwartenden Sanktionen im Vergleich zur anderen Aktion nicht erheblich ins Gewicht gefallen wären. Aufgrund von Kapazitätsgründen wurde nicht im AG Niebüll selbst, sondern in einem Saal in Itzehoe verhandelt.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

dpa/xp/LTO-Redkation

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AG verurteilt Mitglieder der 'Letzten Generation': . In: Legal Tribune Online, 06.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56054 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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