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AG Neustadt a.d. Weinstraße zu "Ausreisegutscheinen": Keine Afrika-Reise auf Kosten Rechts­ex­t­remer

29.06.2017

Bootsreise nach Afrika

 © AK-DigiArt - stock.adobe.com

Eine rechtsextreme Partei hat "Ausreise-Gutscheine" für eine Fahrt nach Afrika an politische Gegner verschickt. Ein Kommunalpolitiker wollte den Gewinn einlösen, er klagte aber bisher erfolglos.

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Die rechtsextreme Partei Der III. Weg muss die per Post an Kommunalpolitiker verschickten Reisegutscheine nicht einlösen. Das entschied das Amtsgericht (AG) Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag (Urt. v. 29.06.2017, Az. 6 C 100/17). Mit der Aktion wollte die Partei Menschen, die sich unter anderem für die Rechte von Flüchtlingen einsetzen oder sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zum Verlassen Deutschlands bewegen.

Geklagt hatte Kai Bitzer, der für die Grünen im Stadtrat von Olpe in Nordrhein-Westfalen sitzt. Er wollte die versprochene Reise nach Afrika antreten - und zwar per Schiff. Die Partei hatte auf der Postkarte unter der Überschrift "Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter Richtung Afrika" drei Varianten zur Ausreise aufgeführt: Seeweg, Landweg und Luftweg. Weil die Partei dem Versprechen nicht nachkam, forderte der Politiker von ihr 2.200 Euro zur Finanzierung der Reise. Seinen Anspruch stützte Bitzer auf die Gewinnzusage nach § 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Zwar stelle die übersandte Postkarte eine Gewinnzusage dar, da sie beim durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck erwecke, er erhalte einen Preis. Die Partei habe jedoch nicht als Unternehmer im Sinne der Vorschrift gehandelt, so das Gericht. Auch wenn die Partei mit Sitz in Weidenthal in der Pfalz einen Internet-Shop mit T-Shirt-Verkauf betreibe, habe der Versand der Postkarten nichts mit diesem Handelsgewerbe zu tun, sondern stehe im Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit.

Bitzer zeigt Partei wegen Steuerhinterziehung an

Der Grünen-Politiker Bitzer sagte der Deutschen Presse-Agentur, er gehe "sehr stark" davon aus, dass er in Berufung gehen werde. Er müsse sich zunächst die schriftliche Begründung des Urteils ansehen. Es sei ihm wichtig, mit diesem Verfahren ein Zeichen zu setzen. Jeder sollte - im Bewusstsein der Zeit des Nationalsozialismus - mit seinen Mitteln Widerstand gegen Rechts leisten. "Das ist meine Pflicht als guter deutscher Staatsbürger."

Die Partei hatte nach Angaben von Gerichtssprecher Matthias Frey vor Gericht erklärt, die Aktion sei nicht ernst gemeint gewesen. Es habe sich nicht um eine verbindliche Zusage gehandelt, sondern um eine politische Provokation. Auch sei eine dauerhafte Ausreise gefordert worden - und diese habe der Politiker aus Olpe nicht geplant. Der III. Weg erklärte nach der Gerichtsentscheidung, es habe sich um eine "Satire-Aktion" gehandelt. Die Partei schloss das Statement mit: "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen!"

"Der III. Weg" wurde 2013 von einem früheren NPD-Mann gegründet. Die Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Dieser sieht in den Mitgliedern "geistige Brandstifter", die aggressiv gegen Asylsuchende und Flüchtlingsheime agitieren. Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kam die Partei nur auf 0,1 Prozent.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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AG Neustadt a.d. Weinstraße zu "Ausreisegutscheinen": Keine Afrika-Reise auf Kosten Rechtsextremer . In: Legal Tribune Online, 29.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23320/ (abgerufen am: 13.08.2022 )

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