Investigativjournalismus ist "kein Freibrief" für Straftaten, sagt das AG München und verurteilt Marvin Wildhage zu einer Geldstrafe. Der YouTube hatte sich als Fake-Maskottchen während der EM spektakluär in ein Stadion eingeschlichen.
Als Maskottchen “Albärt” verkleidet tanzte sich YouTuber Marvin Wildhage beim EM-Eröffnungsspiel 2024 in München bis aufs Spielfeld. Als Investigativjournalist wollte er Sicherheitslücken des Veranstalters aufdecken, indem er in einem YouTube-Video dokumentierte, wie er sich ohne Berechtigung mit einem nachgemachten Kostüm und einem Parkausweis Zugang zum Spielfeld verschaffen konnte. Weil er dafür aber Akkreditierungen fälschte und keine Eintrittskarte hatte, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn auf.
Das zuständige Gericht erließ einen Strafbefehl nach § 407 Strafprozessordnung (StPO), mit dem Fälle minder schwerer Kriminalität ohne Hauptverhandlung entschieden werden können (LTO berichtete). Der Youtuber legte Einspruch ein, weshalb es am Mittwoch doch noch zur Verhandlung vor dem Amtsgericht (AG) München kam.
Erschleichen von EM-Spiel?
Das Gericht verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen à 150 Euro, insgesamt also 9.000 Euro. Zudem werden 5.400 Euro aus mit den Videos erzielten Einnahmen eingezogen.
Das Amtsgericht entschied zum einen, dass die gefälschten Akkreditierungen und der Parkausweis eine Urkundenfälschung iSd. § 267 Abs. 1 StGB darstellen. Zwar fehlten Namen und Bild auf den Dokumenten. Das Amtsgericht ging jedoch gleichwohl davon aus, dass der für das Vorliegen einer Urkunde erforderliche Beweiswert vorlag.
Zum zweiten bejahte es auch ein Erschleichen von Leistungen, weil er sich ohne Ticket Zugang zum Stadion verschaffte. Dies ist rechtlich nicht unbestritten. Katharina Reisch hatte für LTO eine Einordnung der Vorwürfe vorgenommen und dargelegt, dass der Tatbestand des § 265a Abs. 1 StGB nur erfüllt ist, wenn für den erschlichenen Zutritt eigentlich ein Entgelt bezahlt werden müsste. Niemand könne sich aber für Geld einen Auftritt als Maskottchen im EM-Spiel kaufen, so Reisch. Und was gar nicht gegen Entgelt angeboten wird, kann nicht als "Leistung" im Sinne des § 265a StGB erschlichen werden, lautete ihr Fazit.
Das AG München sieht das anders. Das freie Bewegen im gesamten Stadion samt Spielfeld sei keine ganz andere Kategorie, sondern nur ein "Plus" gegenüber einer einfachen Eintrittskarte. Dem Täter werde ohne Berechtigung dazu die ungehinderte Wahrnehmung der Veranstaltung oder der Einrichtung möglich, womit ein Erschleichen vorläge, wie ein Gerichtssprecher LTO gegenüber erklärte. Eine restriktive Auslegung, weil der Zutritt als Maskottchen gar nicht gegen Entgelt käuflich erworben werden kann, sei nicht angezeigt. Allgemein bejahe die Rechtsprechung eine Strafbarkeit auch in Fällen, in denen der Zutritt nicht für die Inanspruchnahme der Leistung, sondern zu einem anderen Zweck erfolgt sei. Etwa liege ein Erschleichen von Leistungen auch vor, wenn eine Person sich Zugang zu einem Konzert erschleicht, nicht um Musik, sondern um Drogen zu verkaufen. Daher folge das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Mit der verhängten Geldstrafe blieb es allerdings deutlich unter den im Strafbefehl ursprünglich angesetzten 17.500 Euro (70 Tagessätze à 250 Euro).
YouTuber verteidigte Aktion als investigativen Journalismus
Die Verteidigerin des ausgebildeten Journalisten hatte auf Freispruch plädiert. "Journalismus hat die Aufgabe, zu überprüfen, zu hinterfragen und zu kontrollieren, und genau das hat mein Mandant getan."
Wildhage selbst hatte seine Aktion zu Beginn des Prozesses als investigativen Journalismus verteidigt. "Ich sehe es als meine Aufgabe, auf Missstände aufmerksam zu machen, sie in die Öffentlichkeit zu tragen." Das Sicherheitskonzept der ausrichtenden UEFA habe damals in der Kritik gestanden. Der Staatsanwalt hatte das nach eigenen Worten in seiner Anklage bereits berücksichtigt.
Wildhage räumte ein, dass seine Videos aus klassischer Sicht vielleicht ein unübliches Format seien. "Aber das ändert ja trotzdem nichts an der Tatsache, dass meine Arbeit nichts anderes ist als investigativer Journalismus." Und dieser sollte seines Erachtens nicht bestraft werden.
Anders sieht das die Richterin. "Der Angeklagte ist ein investigativer Journalist, das spricht ihm hier keiner ab. Es spricht ihm auch keiner ab, dass hier Sicherheitslücken aufgedeckt werden sollten", betonte die Richterin. Es gebe aber keinen Freibrief für Journalisten, im Rahmen der Recherche Straftaten zu begehen. "Urkundenfälschung ist wirklich kein Kavaliersdelikt."
YouTube-Video und Zeugenaussage zeigen akribische Vorbereitungen
Vor Gericht wurde deutlich, wie akribisch sich Wildhage auf seine Aktion vorbereitet hatte. Vieles davon ist auch auf einem Video festgehalten, das der 29-Jährige bei YouTube veröffentlicht hat und inzwischen mehr als 3,1 Millionen Mal angesehen wurde.
Auch ein Mitarbeiter an der Schranke, durch die Wildhage mit zwei Begleitern auf das Stadiongelände gekommen war, bescheinigte ihm einen stimmigen Auftritt. Der Gesamteindruck sei sehr passend gewesen: "Allein schon die Wertigkeit des Kostüms!" Auch hätten am Fahrzeug die entsprechenden Logos geklebt, der Fahrer habe die richtige, schwer zu findende Einfahrt angesteuert, das Maskottchen sei von einem (vermeintlichen) Volunteer begleitet worden, und es habe eine Parkberechtigung gegeben. Deshalb hätten die Sicherheitsmitarbeiter den Wagen passieren lassen, obwohl sich zwei der Akkreditierungen nicht scannen ließen.
Urteil bringt YouTuber zum Grübeln
Das AG München ist aber nicht das erste Gericht, das ihm dabei nicht zustimmt. 2022 verurteilte ihn das AG Berlin-Tiergarten wegen Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung, weil er sich einen Doktortitel von einer Universität in den Personalausweis eintragen ließ, die es gar nicht gab (den Doktortitel natürlich auch nicht). Mit 3.200 Euro Strafe kam er damals aber deutlich günstiger weg. Sein erschlichenes Bundesverdienstkreuz dagegen führte nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen, was Jonas Saathoff für LTO analysiert hatte.
Bislang hatten die rechtlichen Konsequenzen den YouTuber also scheinbar nicht zum Überdenken seines Vorgehens gebracht. Möglicherweise ändert sich das nun: Nach dem Urteil zeigte er sich enttäuscht. Er nehme es sehr wohlwollend wahr, dass Staatsanwaltschaft wie Gericht seine journalistische Arbeit wertschätzten. Aber gerade für die Wertersatz-Einziehung habe er kein Verständnis. Daher resümierte er, er müsse sich nun fragen, wie er künftig recherchieren könne – gerade Sicherheitslücken ließen sich nunmal nicht in der Theorie testen.
Wildhage könnte gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen.
Mit Material der dpa
jh/LTO-Redaktion
AG München verurteilt YouTuber Marvin Wildhage: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59979 (abgerufen am: 17.06.2026 )
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