Druckversion
Samstag, 24.05.2025, 21:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-urteil-474C1854314-beleidigung-mietverhaeltnis-arsch
Fenster schließen
Artikel drucken
15495

AG München zu Beleidigung im Mietverhältnis: "Sie promovierter Arsch" ist fristloser Kündigungsgrund

08.05.2015

Seit jeher war das Verhältnis zwischen einem zur Miete wohnenden Ehepaar und seinem Vermieter in Hohenbrunn bei München angespannt. Als die Lage im Mai 2014 eskalierte und der Vermieter mit "Sie promovierter Arsch" beschimpft wurde, kündigte er fristlos. Das AG München gab ihm in einem nun veröffentlichten Urteil Recht.

Anzeige

Wer seinen Vermieter grob beleidigt, dem kann fristlos gekündigt werden. So entschied das Amtsgericht (AG) München in einem nun bekannt gewordenen Urteil vom 28. November 2014 (Az. 474 C 18543/14). Die Beleidigung war der Gipfelpunkt in einem schon seit längerer Zeit angespannten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Bereits zuvor hatten beide Parteien zahlreiche Zivilverfahren gegeneinander geführt und gegenseitig Strafanzeige erstattet.

Im konkreten Fall rief ein Mieter-Ehepaar den Vermieter am 2. Mai vergangenen Jahres zwischen sechs und halb sieben in der Frühe an, weil die Wassertemperatur im Bad nur 35 Grad Celsius statt der erforderlichen 40 Grad Celsius erreiche. Der Vermieter kam um Viertel nach neun zur Überprüfung des Missstands, ihm wurde jedoch der Zutritt zur Wohnung verweigert. Die Mieter hielten dies für nicht notwendig, da im gesamten Haus das Wasser nicht warm genug werde.

Die Auseinandersetzung endete in einem hitzigen Wortwechsel, bei dem der Vermieter schließlich mit "Sie promovierter Arsch" tituliert wurde. Am 31. Mai erging die fristlose Kündigung an das Pärchen. Dieses wehrte sich mit den Argumenten, der Vermieter habe den Ehemann zuvor geduzt und körperlich angegriffen.

Die zuständige Richterin ließ diese Begründungen allerdings nicht gelten: Die Bezeichnung "Sie promovierter Arsch" verletze die Ehre und gehe weit über eine noch hinzunehmende Pöbelei oder Unhöflichkeit hinaus. Das Ehepaar habe damit eine Vertragsverletzung begangen, die so schwer wiege, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden könne.

Ausschlaggebender Punkt sei, dass die beiden Parteien im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammentreffen nicht zu verhindern sind. Außerdem habe sich das Paar nicht entschuldigt und konnte auch nicht nachweisen, dass der Vermieter die Beleidigung vorher provoziert hat.

dpa/ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG München zu Beleidigung im Mietverhältnis: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15495 (abgerufen am: 24.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Beleidigung
    • Mietvertrag
    • Mietwohnung
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Mann sitzt besorgt in seiner Wohnung 12.05.2025
Mietwohnung

BGH zu Härtefall nach Eigenbedarfskündigung:

Gesund­heits­zu­stand muss nicht zwin­gend mit ärzt­li­chem Attest belegt werden

Ein Mieter mit psychischen Beschwerden muss diese nicht mit einem fachärztlichen Attest belegen. Die Beurteilung seines Psychoanalytikers genügt, um einen Härtefall gegen die Eigenbedarfskündigung zu begründen, stellt der BGH klar.

Artikel lesen
Beschädigte Tür 02.05.2025
Schadensersatz

LG Köln zum Dazwischentreten Dritter:

Polizei tritt Tür ein, Mieter haften

Eine Tür wird von der Polizei aufgebrochen – zahlen müssen am Ende nicht etwa die Beamten oder der Staat, sondern die Mieter. Warum das so ist, hat jetzt das LG Köln entschieden.

Artikel lesen
Sascha Weiss aka SchwrzVyce 17.04.2025
Beleidigung

AG Frankfurt a.M. ordnet Einziehung von Streaming-Erträgen an:

Rap mit AfD-Fahne wird dop­pelt teuer

Können bei beleidigenden Songs auch Streaming-Erträge eingezogen werden? Diese Frage hatte das AG Frankfurt zu entscheiden – für einen Rapper wurde es deshalb teuer.

Artikel lesen
David Bendels 08.04.2025
Meinungsfreiheit

AG Bamberg bejaht "Politikerbeleidung":

"Deut­sch­land Kurier"-Che­f­re­dak­teur zu Bewäh­rungs­strafe ver­ur­teilt

Auf dem X-Kanal eines rechten Online-Portals erscheint ein Bild von Nancy Faeser - darauf ist ein entscheidendes Detail verändert. Nun gibt es ein Urteil, doch das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen.

Artikel lesen
Geräumige Stadtwohnung (Symbolbild) 07.04.2025
Sittenwidrigkeit

BGH zum kollusiven Zusammenwirken bei Mietverträgen:

Günstig Mieten nicht gleich illegal

177 Quadratmeter in Berlin für 600 Euro im Monat – so ein Mietvertrag kann nicht wirksam sein oder? Doch, meint der BGH. Zumindest genügen die günstigen Bedingungen allein noch nicht, um Sittenwidrigkeit anzunehmen. 

Artikel lesen
46. Strafverteidigertag in Bochum 02.04.2025
Strafverteidiger

46. Strafverteidigertag:

Wie bru­ta­lis­tisch han­delt Schwarz-Rot im Straf­recht?

Keine evidenzbasierte Kriminalpolitik, das Abschleifen rechtsstaatlicher Verfahren und der Abbau von Beschuldigtenrechten: Auf ihrer Jahrestagung in Bochum stellt sich die Strafverteidigerzunft auf ein autoritäres Deutschland ein.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Logo von Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH
Voll­ju­rist*in / Syn­di­kus­rechts­an­walt*in (m/w/d)

Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH , Mün­chen

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Matchwinner Verfahrensrecht

26.05.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket

28.05.2025

Der Umgang mit Betriebsprüfern und Steuerfahndern

28.05.2025

Logo von Leuphana Universität Lüneburg
Triff Möhrle Happ Luther auf der FOR YOUR CAREER in Lüneburg

27.05.2025, Lüneburg

Krisenland. Finanzielle Restrukturierung durch StaRUG-Verfahren.

05.06.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH