AG München zu Verkehrsunfällen: Wer auffährt, hat nicht immer Schuld

25.03.2014

Nach Ansicht des AG München spricht bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel der "Beweis des ersten Anscheins" dafür, dass der Autofahrer, der die Spur gewechselt hat, seiner besonderen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil hervor.

Wenn zwei Fahrspuren in einer münden, ist Einfädeln angesagt. Genau bei einer solchen Aktion kam es im September 2012 zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Reisebus. Der Pkw war beim Wechsel von der linken auf die rechte Spur vom Bus gerammt worden. Vor dem Amtsgericht (AG) München scheiterte der Halter des Pkws allerdings mit seiner Schadensersatzklage.

Das Gericht entschied, bei Auffahrunfällen spreche zwar der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden. Das ändere sich aber, wenn das vorausfahrende Fahrzeug erst unmittelbar vor dem Unfall die Fahrspur gewechselt habe und dadurch dem Nachfolgenden ein Ausweichen nicht möglich oder erheblich erschwert war (Urt. v. 01.10.13, Az. 331 C 28375/12).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG München zu Verkehrsunfällen: Wer auffährt, hat nicht immer Schuld . In: Legal Tribune Online, 25.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11428/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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