Ein 21-Jähriger muss sechs Monate auf das soziale Netzwerk verzichten, andernfalls droht ihm eine zweijährige Jugendhaft. Der Jugendliche hatte via Facebook mehrere Schülerinnen sexuell belästigt und bedroht.
Vor dem Amtsgericht (AG) München hatte sich ein 21-Jähriger zu verantworten, der mittels Facebook mehrere weibliche Jugendliche bedroht und sexuell belästigt hatte.
Das Urteil: Zwei Jahre Jugendhaft. Ob es dazu kommt, ist hingegen noch fraglich und soll sich erst nach einer sechsmonatigen Vorbewährungszeit entscheiden. In dieser gilt für den Jugendlichen ein strenges Facebook-Verbot. Halte er sich nicht daran, werde die Sozialprognose sehr wahrscheinlich negativ ausfallen, so das Gericht. Aufgrund dieser Prognose werde auch entschieden, ob die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht (Urt. v. 24.03.2014, Az. 1013 LS).
Nach Angaben des Gerichts seien Mitarbeiter der Polizei damit beauftragt, die interaktive Tätigkeit des Jugendlichen zu kontrollieren. Aber schon die mediale Berichterstattung könne dafür sorgen, dass der Verurteilte das soziale Netzwerk in nächster Zeit meidet.
una/LTO-Redaktion
Nach Bedrohungen im Internet: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11438 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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