Corona-Impfpflicht ignoriert: AG Mün­chen ver­ur­teilt Soldat wegen Gehor­sams­ver­wei­ge­rung

19.07.2023

Bundeswehrsoldaten müssen stets einsatzbereit sein. Um das auch während der Corona-Pandemie zu gewährleisten, galt für Soldaten die Impfpflicht. Ein Soldat weigerte sich dennoch – und muss nun mehrere hundert Euro Strafe zahlen.

Weigert sich ein Bundeswehrsoldat, sich impfen zu lassen, obwohl ihn – wie zur Zeit der Corona-Pandemie – eine entsprechende Pflicht trifft, macht er sich wegen Gehorsamsverweigerung schuldig. Das entschied nun das Amtsgericht (AG) München (Urt. v. 18.07.2023, Az. 833 Cs 271 Js 103288/22).

Ende 2021, als die Pandemie noch in vollem Gange war, wurde die Schutzimpfung gegen das Coronavirus in die Liste der für alle aktiven Soldat:innen verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen. Damit sollte die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte gewährleistet bleiben. Zwar wehrten sich betroffene Offiziere gegen diese Regelung. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte aber, dass die Impfpflicht rechtens war.

Ein Bundeswehrsoldat aus Bayern wollte dies laut AG München nicht akzeptieren und lehnte mehrfach ab, sich gegen das Virus impfen zu lassen. Der 27-jährige war Soldat auf Zeit im Grad des Leutnants und studierte an der Universität der Bundeswehr in Neubiberg bei München. Dass er mehrere Impftermine trotz Aufforderung ignoriert habe, stelle einen Verstoß gegen das Wehrstrafgesetz dar, so die Gerichtssprecherin. Er sei außerdem darüber informiert worden, dass er die Impfung zu dulden habe.

Nun wurde der – mittlerweile suspendierte – Zeitsoldat vom AG München wegen Gehorsamsverweigerung gemäß § 20 Abs. 1 Wehrstrafgesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Sein Widerstand kostet ihn nun also schlappe 900 Euro. Der Angeklagte selbst hatte im Prozess bestritten, einen Befehl verweigert zu haben, zitiert ihn die BILD: "Ich bin unschuldig."

Nicht nur Soldaten hielten die Corona-Impfpflicht für nicht verbindlich. Auch der Richter eines Truppendienstgerichts für Soldaten fühlte sich daran – entgegen dem Urteil des BVerwG – nicht gebunden: Er setzte die Vollstreckung einer Disziplinarbuße vorläufig aus, die gegen einen Soldaten verhängt worden war, der sich ebenfalls gegen die Corona-Impfung gewehrt hatte. Patrick Heinemann erläuterte für LTOwieso er diesen Beschluss für rechtswidrig hielt.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Corona-Impfpflicht ignoriert: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52291 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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