Druckversion
Donnerstag, 12.12.2019, 10:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-472c822218-auto-abschleppen-kosten-halteverbot/
Fenster schließen
Artikel drucken
34761

AG München entscheidet über Abschleppkosten: Rech­nung über 600 Euro ist zu hoch

05.04.2019

Ein Abschleppvorgang

© Bernard Girardin - stock.adobe.com

Aus dem absoluten Halteverbot abgeschleppt zu werden, ist immer kostspielig. Übertreiben dürfen es Abschleppunternehmen aber auch nicht, so das AG München, das eine Rechnung um gut die Hälfte reduzierte.

Anzeige

Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München (AG) sind Abschleppkosten in Höhe von 314,75 Euro für ein im absoluten Halteverbot stehendes Auto angemessen (Urt. v. 15.11.2018, Az. 472 C 8222/18).

Geklagt hatte ein Unternehmen, das einen im absoluten Halteverbot stehenden VW Polo abschleppte. Als die Halterin zu ihrem Auto zurückkehrte, waren die Mitarbeiter bereits damit beschäftigt, ihrer kostenintensiven Arbeit nachzugehen. Wie so oft kam es dabei zu einer angeregten Diskussion, in dessen Verlauf auch die Polizei gerufen wurde. Die Beamten hatten jedoch nichts gegen das Prozedere des Abschleppunternehmens einzuwenden und so verbrachten die Mitarbeiter das Auto zu ihrer Verwahrstelle, nachdem die Frau noch versucht hatte, den Vorgang zu verhindern, indem sie sich ins Auto setzte und sich weigerte, die bis dahin angefallenen Kosten in Höhe von 330 Euro zu zahlen.

Die kurze Zeit später eingetroffene Rechnung fiel aber noch deutlich höher aus: 635 Euro für zweieinhalb Stunden Arbeit, Zuschlag für Sonn- und Nachtarbeit, Zusatzkosten für den Einsatz eines Radrollers und zwei Tage Standgebühr. Die Kosten seien auch deshalb höher als üblich, da die Frau den Abschleppvorgang mutwillig verlängert habe, indem diese die Polizei gerufen und sich zur Verhinderung des Abschleppvorgangs in das Auto gesetzt habe, so das klagende Abschleppunternehmen.

Vor Gericht kam es mit der so gestellten Rechnung nun aber nicht durch. Lediglich 314,75 Euro dürfe das Unternehmen der Frau für das Abschleppen in Rechnung stellen, hinzu kämen noch 30 Euro für die Standgebühren, schätzte das Gericht. Aufgrund der nur kleinen Anzahl an Marktteilnehmern sei kein Marktpreis ermitteln, der den ortsüblichen Preis für die Abschleppmaßnahmen in München widerspiegelte.

Noch vor nicht allzu langer Zeit lösten die "Abschleppkostenfälle" juristische Debatten darüber aus, wie teuer es für Autofahrer werden dürfe. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied dann aber im Jahr 2014, was im Falle des Abschleppens alles in Rechnung gestellt werden darf: Dazu zählen nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstanden sind, etwa durch die Überprüfung des unberechtigt abgeschleppten Fahrzeuges, um den Halter ausfindig zu machen, die Zuordnung des Fahrzeuges in eine bestimmte Fahrzeugkategorie und das Anfordern eines geeigneten Abschleppfahrzeuges.

tik/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG München entscheidet über Abschleppkosten: Rechnung über 600 Euro ist zu hoch . In: Legal Tribune Online, 05.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34761/ (abgerufen am: 12.12.2019 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • VGH Kassel zum Luftreinhalteplan in Frankfurt a.M. - Fahr­verbot für gesamte Umwelt­zone ist unver­hält­nis­mäßig
  • EuGH zu ausländischen Bußgeldbescheiden - Voll­st­re­ckung gegen Fahr­zeug­halter darf nicht ver­wei­gert werden
  • BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Privatparkplätzen - Wer hat hier falsch geparkt?
  • VG Schleswig legt EuGH vor - Wann dürfen Umwelt­ver­bände klagen?
  • OLG Karlsruhe zu VW-Diesel - Delikts­zinsen ab Zah­lung des Kauf­p­reises
  • Rechtsgebiete
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Auto
    • Straßenverkehr
    • Verkehr
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
TopJOBS
Zivil- und Zivilverfahrensrecht
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) mit dem Tä­tig­keits­schwer­punkt Mahn-...

Becker Büttner Held PartGmbB , Mün­chen

Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­mein­nüt­zig­keits­recht / Stif­tungs­recht

Flick Gocke Schaumburg , Bonn

Rechts­re­fe­ren­dar Nach­fol­ge­be­ra­tung & Stif­tun­gen (w/m/d)

PWC , Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Re­fe­ren­da­re und wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Becker Büttner Held PartGmbB , Ber­lin und 3 wei­te­re

An­wäl­te (m/w/d) im KFZ- und All­ge­mei­nem Haftpf­licht­recht

Schlünder Rechtsanwälte Partnerschaft mbB , Hamm (West­fa­len)

An­wäl­te (m/w/d) im Zi­vil-/Zi­vil­pro­zess­recht

Schlünder Rechtsanwälte Partnerschaft mbB , Hamm (West­fa­len)

Rechts­an­walt / Pro­jects As­so­cia­te (w/m/d) Pro­zess­füh­rung

Hogan Lovells LLP , Mün­chen

Rechts­re­fe­ren­dar - Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Pro­zess­füh­rung (w/m/d)

PWC , Ber­lin und 1 wei­te­re

Jus­t­i­tiar(in) (w/m/d)

Gemeinde Oberkrämer , Ober­krä­m­er

Ju­ris­ti­schen Re­fe­ren­ten (m/w/d)

Steuerberaterkammer München , Mün­chen

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Unternehmenssanktionen 4.0.Unternehmensstrafrecht u. Tax-Compliance im Fokus der Ermittlungsbehörden

12.12.2019

Fortbildung IT-Recht im Selbststudium/online

12.12.2019, Hagen, München, Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Dresden

Vision zukunftsorientierte Kanzlei

12.12.2019

Digitale Examensklausuren – Podiumsdiskussion am 14.11.2019 in Köln

13.12.2019, Köln

Aktuelles zur Vermögensabschöpfung nach Straftaten

13.12.2019, Mannheim

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH