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AG München bestätigt Kündigung durch Vermieter: Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Woh­nung leben

22.04.2016

Enger Wohnraum

© lassedesignen - Fotolia.com

In Großstädten wie München ist bezahlbarer Wohnraum kaum zu haben. Eine vierköpfige Familie darf aber nach Auffassung des Amtsgerichtes trotzdem nicht in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben. Der Mieterverein hält das Urteil für fragwürdig.

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Eine vierköpfige Familie darf nicht in einem kleinen Ein-Zimmer-Appartement wohnen. Das hat das Amtsgericht (AG) München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Urt. v. 29.04.2015, Az. 415 C 3152/15).

Ein Mann hatte im Jahr 2011 eine knapp 26 Quadratmeter große Ein-Zimmer-Wohnung mit Küchenzeile und Kellerabteil gemietet. Dort lebte er mit seiner Ehefrau und den zwei gemeinsamen Kindern, die 2010 und 2013 geboren wurden. Der Mietvertrag für die (inklusive Betriebskosten) 350 Euro teure Wohnung enthielt aber die Klausel, dass der Mieter "aufgrund der geringen Größe der Wohnung" nicht berechtigt sei, andere Personen als den Ehepartner bei sich wohnen zu lassen.

Die Hausverwaltung forderte den Mieter deshalb auf, "die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen zu reduzieren". Als er darauf nicht reagierte, gab es die Kündigung vom Vermieter - und schließlich eine Räumungsklage.

Mieterverein kritisiert Entscheidung

Das AG entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war. Der Mieter habe durch die Überbelegung gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen. "Als Faustregel kann insoweit gelten, dass keine Überbelegung vorliegt, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils ca. 12 qm entfällt (…) oder durchschnittlich 10 qm pro Person bei der Unterbringung von Familien gegeben sind (…)", so das Gericht. Diese Richtwerte seien im vorliegenden Fall weit überschritten, da auf eine Person gerade einmal rund 4 Quadratmeter Wohnfläche kommen.

"Wir halten dieses Urteil für sehr fragwürdig", sagte eine Sprecherin des Münchner Mietervereins. "Für eine Kündigung des Vermieters wegen Überbelegung muss die Mietsache gefährdet sein. Wie eine solche Gefährdung wegen zwei kleiner Kinder aussehen soll, ist nicht nachvollziehbar." Der Fall zeige einmal mehr, wie groß die Wohnungsnot in München ist. "Mieter wohnen sicher nicht freiwillig mit zwei Kindern auf 25,88 Quadratmetern. Wenn die Familie eine bezahlbare Alternative gehabt hätte, wäre sie sicher gerne umgezogen."

dpa/acr/LTO-Redaktion

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AG München bestätigt Kündigung durch Vermieter: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19179 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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