Druckversion
Samstag, 10.05.2025, 22:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-261c11659-19-verlaengerung-preissteigerung-abonnement-unwirksam
Fenster schließen
Artikel drucken
39229

AG München zu überraschend teurem Jahresabonnement: Exor­bi­tante Preis­s­tei­ge­rung ist unwirksam

13.12.2019

Zeitschriften

Norbert - stock.adobe.com

Ein dreimonatiges Probeabo für 9,99 Euro statt regulär 699 Euro klingt nach einem guten Deal. Eine automatische Verlängerung auf ein Jahresabo für 1.289 Euro kommt dann aber doch zu überraschend, findet das AG München.

Anzeige

Das Amtsgericht (AG) München hat die Klage einer Berliner Börsenbrieffirma gegen einen Abonnenten auf Zahlung von Jahresabokosten in Höhe von 1.298 Euro abgewiesen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma, wonach sich der Vertrag um die vierfache Zeit und den dreißigfachen Preis verlängert, sei unwirksam (Urt. v. 24.10.2019, Az. 261 C 11656/19).

Die Berliner Firma bewarb Anfang 2019 auf ihrer Internetseite einen Börsenbrief, den sie zum Börsenhandel mit Rohstoffen wöchentlich verlegt. Sie bot zum Kennenlernen ein dreimonatiges Testabonnement zum Preis von 9,99 Euro statt regulär 699 Euro an. In den AGB war unter anderem geregelt, dass sich sämtliche Abonnements um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht fristgemäß vor Ablauf des jeweiligen Bezugszeitraums gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für das Vierteljahresabonnement betrug sechs Wochen. Der Jahresabonnementpreis belief sich auf 1.298 Euro.

Der beklagte Münchener schloss das Probeabo im Januar ab und zahlte die 9,99 Euro. Im März stellte ihm die Firma dann die 1.298 Euro für das Jahresabo in Rechnung. Den Widerruf des Müncheners akzeptierte die Firma nur als Kündigung zum April 2020.

Das AG hielt den Zahlungsanspruch für unbegründet. Die Verlängerungsregelung in Verbindung mit der Preissteigerung sei überraschend im Sinne von § 305 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und somit nicht Vertragsbestandteil geworden. Angesichts der Aufmachung der Internetseite entstehe der Eindruck, dass gerade darauf abgezielt wird, Kunden unter Zeitdruck zu setzen und mit dem nur für einen sehr kurzen Zeitraum angebotenen Testabonnement zu ködern, um dann im Falle eines unterbliebenen Widerrufs exorbitante Preissteigerungen geltend machen zu können.

Zwar sei eine Klausel, wonach sich die Laufzeit um ein Jahr verlängert, sofern nicht fristgemäß gekündigt wird, für sich nicht überraschend. Im diesem Fall jedoch bedeute die Verlängerung, dass sich der Vertrag um die vierfache Zeit für den dreißigfachen Preis verlängert. Mit solch einer exorbitanten Preissteigerung müsse Vertragspartner nicht rechnen, befand das Gericht.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG München zu überraschend teurem Jahresabonnement: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39229 (abgerufen am: 13.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Verbraucherschutz
    • Widerrufsrecht
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Zigarettenautomat 02.05.2025
Rauchen

LG Heilbronn zu Warnhinweisen am Zigarettenautomaten:

Ein Auf­k­leber reicht

Ein Tabakgroßhändler muss nicht jede Auswahltaste eines Zigarettenautomaten mit Warnhinweisen versehen. Der Verbraucher benötige die Hinweise nicht: Seine Kaufentscheidung stehe schon vor dem Gang zum Automaten fest, so das LG Heilbronn.

Artikel lesen
Eine Frau öffnet in Frankfurt am Main im Internet die Applikation FarmVille auf Facebook 27.03.2025
Facebook

Meta verliert vor dem BGH:

Ver­brau­cher­schützer dürfen Daten­schutz ein­klagen

Der BGH hat entschieden: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen lassen. Ein jahrelanger Streit um Facebooks "App-Zentrum" stärkt nun den digitalen Verbraucherschutz.

Artikel lesen
Das Berliner Energieunternehmen GASAG, Berlin 24.03.2025
Verbraucherschutz

Klage der Verbraucherzentrale gegen "Zweiklassensystem":

Höhere Gas-Preise für Neu­kunden sind unzu­lässig

In der Energiekrise unterschieden Grundversorger teils zwischen Bestands- und Neukunden. Zu Unrecht, befand das Kammergericht. Auch krisenbedingt erhöhte Beschaffungspreise rechtfertigen nicht zwei Preise für die gleiche Leistung.

Artikel lesen
Ein Basketballspiel (Symbolbild) 20.03.2025
EuGH

EuGH zum Verbraucherschutz im Profisport:

Muss ein Bas­ket­ball­spieler seinem Aus­bil­dungs­be­trieb 1,6 Mil­lionen Euro zahlen?

Eltern schlossen für ihren minderjährigen Sohn einen Deal: Ein Unternehmen bildet ihn zum Profisportler aus, dafür muss er, wenn er erfolgreich wird, zehn Prozent seiner Einnahmen an das Unternehmen abführen. War das rechtsmissbräuchlich?

Artikel lesen
Schlüsselübergabe 06.03.2025
Makler

Umsonst vermittelt:

BGH stärkt Ver­brau­cher­rechte beim Immo­bi­li­en­kauf

In zwei Fällen versagt der BGH Immobilienmaklern ihren Lohn. Der Grund: Beide Male wurden Vereinbarungen getroffen, die den Verbraucherschutz umgehen. Eigentlich sollen sich Verkäufer und private Käufer die Maklerkosten teilen.

Artikel lesen
Ein Amazon-Lieferant klingelt mit zwei Amazon-Paketen in der Hand an einer Wohnungstür. 03.03.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Einseitige Preisanpassungsklauseln bei Digital-Abos:

Plötz­lich teurer

Amazon Prime, PlayStation Plus, Spotify und Co. – digitale Abonnementdienste erhöhen unter Hinweis auf ihre AGB-Klauseln einseitig ihre Preise. Doch rechtlich sind die Hürden dafür hoch, sehr hoch. 

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Com­mer­cial / Pro­duct...

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR PRO­DUKT­HAF­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR PRO­DUKT­HAF­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR PRO­DUKT­HAF­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR PRO­DUKT­HAF­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
7. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech

13.05.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Case Study Durchführung und Gestaltungsmöglichkeiten der betriebl. Altersversorgung in der Insolvenz

14.05.2025

Logo von CMS Deutschland
Zukunft gestalten: Ladeinfrastruktur als Schlüssel für Energie, Mobilität und Immobilien

19.05.2025, Stuttgart

Karriere als Notar:in - Workshop der Bundesnotarkammer und der Notarkammer Koblenz

22.05.2025, Koblenz

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Familienunternehmen

14.05.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH