Druckversion
Freitag, 14.11.2025, 19:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-233c2677014-reise-ruecktritt-witwe-stornokosten-trauer-krankheit
Fenster schließen
Artikel drucken
18684

AG München zu Trauerfall als Reiserücktrittsgrund: Witwe bleibt auf Stor­no­ge­bühren sitzen

04.03.2016

Witwe allein im Urlaub (Symbol)

© Antonioguillem - Fotolia.com

Ihr Ehemann starb einen Tag nach dem Antrag zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Stornokosten bekommt eine Witwe aber nicht wieder. Sie habe den Tod nicht rechtzeitig angezeigt und Trauer sei keine Krankheit, so das Gericht.

Anzeige

Eine akute Belastungsreaktion aufgrund der Trauer um den Partner ist in der Regel keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsbedingungen. Damit gibt es auch keinen Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten, stellte das Amtsgericht (AG) München in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung fest (Urt. v. 20.08.2015, Az. 233 C 26770/14).

Eine Frau buchte im Dezember 2013 eine Reise für sich und ihren Ehemann zum Preis von rund 5.700 Euro. Am 30.04.2014 beantragte sie zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. In der darauf folgenden Nacht starb ihr Ehemann überraschend. Die Versicherung nahm den Antrag am 07.05. an, ohne Kenntnis davon, dass der Ehemann mittlerweile verstorben war.

Am 20.05. stornierte die Frau die Reise. Sie habe infolge des Todes ihres Mannes an einer schweren psychosozialen Belastungsstörung gelitten, wodurch der Reiseantritt unmöglich gewesen sei. Der Reiseveranstalter berechnete Stornogebühren in Höhe von 3.441,60 Euro, die die Frau von der Versicherung ersetzt haben wollte.

Trauer ist normale Folge des Versterbens Angehöriger

Das AG wies die Klage ab. Nach den Versicherungsbedingungen sei die Witwe verpflichtet gewesen, das versicherte Ereignis, also den Tod des Mannes, unverzüglich anzuzeigen und die Reise unverzüglich zu stornieren. Die Meldung erst am 20.5.2014 stelle eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung der Frau dar, so dass nach den Vertragsbedingungen die Versicherung von der Leistungspflicht frei geworden sei.

Im Übrigen sei die Trauer der Witwe keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen. "Die Klägerin zeigte nachvollziehbarerweise eine akute Belastungsreaktion – mithin einen psychischen Schock. Dies ist jedoch keine psychische Störung im Sinne eines regelwidrigen Zustandes. Die (schwere) Trauer ist vielmehr als ganz normale Folge des Versterbens eines nahen Angehörigen zu sehen", so das Gericht.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG München zu Trauerfall als Reiserücktrittsgrund: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18684 (abgerufen am: 17.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Reiserecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Psychologie
    • Reise
    • Reiserücktrittsversicherung
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Das Schwimmbecken eines Hotels wird abgerissen 23.10.2025
Reise

EuGH zum Pauschalreiserecht:

Ist der Urlaub für die Tonne, gibt es alles Geld zurück

Zwei Polen buchten Sonne und Meer – und bekamen stattdessen Staub und Presslufthammer. Der EuGH stellt klar: Für einen komplett ruinierten Urlaub kann es den gesamten Reisepreis zurückgeben, selbst wenn einzelne Leistungen erbracht wurden.

Artikel lesen
Ein Hund in einer Transportbox (Symbolbild) 16.10.2025
Urlaub

EuGH zur Haftungsbegrenzung von Airlines:

Ein Hund zählt als Gepäck­stück

Albtraum für Frauchen: Eine Hündin geht beim Verladen ins Flugzeug verloren, die Halterin klagt auf 5.000 Euro Schadensersatz. Tiere im Frachtraum sind aber Reisegepäck, so der EuGH. Die Haftung der Airline ist damit im Regelfall gedeckelt.

Artikel lesen
Frau sitzt auf dem Balkon eines Hotels und schaut auf ihr Smartphone 13.10.2025
Reise

AG München sieht keinen Reisemangel:

Es reicht, wenn der Rei­se­leiter per Whatsapp erreichbar ist

Ein Münchener forderte nach seiner Dubai-Reise einen saftigen Teil des Reisepreises zurück, weil der deutschsprachige Reiseleiter nicht vor Ort war. Das AG entschied: Sofern nicht konkret vereinbart, reicht auch Erreichbarkeit per WhatsApp.

Artikel lesen
Flugzeug der Hawaiian Airlines 01.10.2025
Reiserücktrittsversicherung

OLG Frankfurt am Main zu verpasstem Flug:

Zwei Stunden Zeit­puffer rei­chen bei Fern­reise nicht

Bei der Anreise zu einem Interkontinentalflug müssen Passagiere genug Zeitpuffer einplanen, sonst muss die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen, hat das OLG Frankfurt entschieden. Wer mit dem Auto kommt, müsse vor allem mit Stau rechnen.

Artikel lesen
Ein schäbiges Hotelzimmer 16.09.2025
Urlaub

AG München bestätigt Reisevertragskündigung:

Urlauber zahlt kein Storno, weil es kein schönes Zimmer mehr gab

Sommer, Sonne, schönes Zimmer: So stellte sich ein Mann seinen Ägypten-Urlaub vor. Trotz konkreter Absprache buchte das Reisebüro aber nur ein unrenoviertes Zimmer für ihn. Stornokosten fallen dann nicht an, so das AG München.

Artikel lesen
Spiegelung eines Flugzeugs auf Fassade des Frankfurter Flughafens 09.09.2025
Urlaub

Bei Rail&Fly muss Bahnverspätung einkalkuliert werden:

Selbst schuld, wer nicht vier Stunden vor Check-in am Flug­hafen ist

Wie früh ist früh genug? Ist der Rail&Fly-Gutschein Teil der Pauschalreise? Darf man sich auf die Deutsche Bahn verlassen? Diese Fragen hatte das LG Koblenz für einen Kläger zu klären, der sein Geld für eine verpasste Reise zurückforderte.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Re­fe­rent:in der Ge­schäfts­füh­rung (m/w/d)

Deutsches Anwaltsinstitut e.V. , Bochum

Logo von Dentons
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on & Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Dentons , Frank­furt am Main

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH