Druckversion
Mittwoch, 22.07.2026, 19:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-muenchen-223-c-1289/25-zu-schnell-zum-anwalt
Fenster schließen
Artikel drucken
58471

Zu schnell zum Anwalt: Kein Geld zurück bei vor­sch­neller Ein­schal­tung eines Anwalts

27.10.2025

Mann drückt auf die Hupe im Auto

Wer vorschnell einen Anwalt einschaltet, weil eine Mail des Vertragspartners verwirrend erscheint, bekommt die Anwaltskosten nicht vom Gegner erstattet.Foto:Adobe Stock/Home-stock

Wenn Eile Geld kostet: Bei einem Autokauf engagierte der Käufer wegen einer verwirrenden Mail des Händlers direkt einen Anwalt. Doch auf diesen Kosten bleibt er nun sitzen.

Anzeige

Das Amtsgericht (AG) München hat die Klage eines Gebrauchtwagenkäufers auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten abgewiesen, weil das Einschalten des Anwalts verfrüht und nicht erforderlich gewesen sei (Urteil v. 08.05.2025, Az.: 223 C 1289/25).

Ein Münchner hatte im Sommer 2024 einen gebrauchten Toyota zum Preis von rund 23.500 Euro erworben. Einen Teil des Kaufpreises überwies der Käufer, der restliche Betrag sollte über ein Darlehen finanziert werden. Das Darlehen vermittelte der Autoverkäufer. Nachdem die Bank aber die Finanzierung wegen Zweifeln an der Zulassung des Autos kurzfristig stoppte, kontaktierte der Händler per Mail den Käufer Anfang September 2024. Der Händler forderte den Käufer auf, das Auto "ordnungsgemäß zuzulassen oder zurückzubringen". Hierzu solle der Käufer sich "sofort" zurückmelden. Doch der Käufer war nun erstmal verunsichert und kontaktierte kurzerhand einen Anwalt. 

Schon Ende September 2024 stellte sich aber heraus, dass sich alles geklärt habe und der Händler informierte den Käufer darüber, dass er getrost seinen Toyota behalten könne. 

Die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von rund 1.500 Euro wollte der Käufer dann vom Händler erstattet haben.

Verwirrende Mail ist keine Pflichtverletzung

Für das Gericht stand fest, dass der Händler nicht in Verzug mit einer Hauptleistungspflicht gewesen sei und dass die sofortige Beauftragung des Anwalts schlicht nicht notwendig gewesen sei - §§ 280 Abs.1, 2, 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) scheide insofern als Anspruchsgrundlage für einen Verzugsschaden aus.

Auch als vertragliche Nebenpflichtverletzung könnte man das Verhalten des Händlers nicht werten, sodass auch Schadensersatz nach §§ 280 Abs.1, 241 Abs.2 BGB nicht möglich wäre. Selbst wenn die Mail von Anfang September etwas missverständlich formuliert sei, hätte der Käufer zunächst den Dialog suchen müssen mit dem Händler. Dann hätte der Händler den Käufer über den Inhalt der Mail aufklären und erklären können, dass nicht der Kaufvertrag, sondern der Finanzierungsvertrag in der Schwebe sei. Doch nur wenige Stunden nach Erhalt der Mail einen Anwalt zu kontaktieren, sei zu früh.

Schaden möglichst gering halten

Selbst wenn man eine Nebenpflichtverletzung des Händlers bejahen würde, so wäre der Ersatz der Anwaltskosten nicht erforderlich. Der Grundsatz der Schadensminderungspflicht verlange, erst eine einfache Klärung mit dem Händler oder der Bank zu versuchen, bevor man kostenpflichtige anwaltliche Schritte einleite (vgl. § 254 BGB). Hieran würden auch mangelnde Deutschkenntnisse nichts ändern. Am Ende sei es das Risiko des Käufers. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Gerichte müssen sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, ob die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Gegenseite auferlegt werden können. Eine Frau verklagte beispielsweise ihre Bank, weil diese keine Auszahlungen vornahm. Die Frau schaltete einen Anwalt ein und kam zu ihrem Geld. Da die Bank aber vor der Einschaltung des Anwalts noch nicht in Verzug war, musste die Frau die Anwaltskosten selbst zahlen. Der Bundesgerichtshof entschied aber z.B. auch, dass die Beauftragung eines Anwalts nicht von der Schwierigkeit des Falls abhängen dürfe. Daher könne grundsätzlich auch in einfach gelagerten Verzugs-Fällen ein Anwalt eingeschaltet werden. Für die Erstattung kommt es aber auf die Voraussetzungen des Schadensersatzrechts an. 

sj/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Zu schnell zum Anwalt: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58471 (abgerufen am: 22.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Anwaltskosten
    • Rechtsanwälte
    • Schadensersatz
    • Zivilprozess
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt am 22.09.2021 eine Corona-Maske auf. 22.07.2026
Coronavirus

LG Bonn weist 500 Millionen schwere Masken-Klage ab:

Spahns "große Inter­es­sen­be­kun­dung" führte nicht zum Ver­trags­schluss

Fast 500 Millionen Euro forderte ein Hamburger Textilhändler, weil ein vermeintlich fest vereinbarter Maskendeal platzte. Das LG Bonn sah in der E-Mail-Korrespondenz mit Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn aber keinen Kaufvertrag.

Artikel lesen
Eingangsschild beim Bundesgerichtshof 21.07.2026
Schadensersatz

BGH bejaht immateriellen Schadensersatz nach DSGVO:

Xing-Nach­richt an fal­sche Person löst große "Sch­mach" aus

Examensrelevante Leitentscheidung des BGH: Eine Privatbank hatte eine Gehaltsabsage in einem Bewerbungsverfahren per Xing versehentlich auch an einen Ex-Kollegen des Bewerbers gesendet. Dem bloßgestellten Mann steht nun Schadensersatz zu.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Blick vom Flur der JVA Stadelheim in den Innenhof 13.07.2026
Strafvollzug

Reform der Strafverfolgungsentschädigung:

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaf­tierte

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Vorschlag ihres Vorgängers auf und will die Haftentschädigung erhöhen. Anders als bei Buschmann soll es jedoch keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung geben – und weniger für länger Inhaftierte.
 

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Mann am Laptop abonniert Newsletter 03.07.2026
Rechtsmissbrauch

AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler:

DSGVO-Hopper bekommt keinen Scha­dens­er­satz

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ban­king & Fi­nan­ce in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­tes (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on & Trial

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Ban­king & Fi­nan­ce in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Es­ka­la­ti­ons­ma­na­ge­ment (16-20...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Köln

CMS, Köln

Logo von Polizei Berlin
Hoch­schu­l­ab­sol­ven­tin­nen und Hoch­schu­l­ab­sol­ven­ten für die Lauf­bahn des...

Polizei Berlin, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH